Häufig gefragt:
Achtung, update Briefwahl vom 07.10.2020
Wahlen in Präsenz sind bei geeigneten Räumen meistens die einfacherer Möglichkeit.
Wahlen in Online-Veranstaltungen sind NICHT erlaubt!
- “Wie lange vorher muss die Einladung für die SEB-Sitzung raus an die EBs/Schulleitung usw,?”- mindestens 10 Tage vorher (schriftlich, nicht elektronisch) §2(2)
- ” Wieviele Elternbeiräte müssen anwesend sein, dass wir beschlussfähig sind bei der SEB-Wahl?” – Mindestens die Hälfte der Stimmberechtigten (Dies sind der Klassenelternbeirat ODER sein Vertreter) §7(5)
- ” Wer darf abstimmen, wenn beide Elternvertreter in der SEB Sitzung sitzen?” – Nur der Klassenelternbeirat
- ” Wer darf sich zum SEB-Vorsitz wählen lassen?” – nur die Klassenelternbeiräte, nicht deren Stellvertreter
- ” Kann ich mich in Abwesenheit wählen lassen?” – Ja (mit entsprechender Erklärung der Kandidatur und des Annehmens im Falle der Wahl)
- “Wenn ich nicht zur Elternbeiratswahl gehen kann, darf ich jemand anderen
beauftragen, für mich zu wählen?” – Leider nein -
“Kann ich offen wählen?” – Leider nein, die Wahl muss geheim erfolgen (siehe auch oben)
Einen Überblick über die Wahlen schulischer Gremien und Delegierten bietet folgendes Schaubild:
Wahlen Klassen-EB, SEB, Schuko, Steb und LEB Delegeirte – Schema
Wichtig bei allen Wahlen:
– Wer ist wahlberechtigt und wer darf wählen?
– Wann, wer und wie ist einzuladen?
– Wann ist ein Gremium beschlussfähig?
– Wie wird gewählt offen oder geheim?
weitere hilfreiche Dokumente zum Thema Elternmitwirkung an Schulen:
https://kultusministerium.hessen.de
www.steb-wiesbaden.de/wp- content/uploads// Wahlprotokoll-Schulen.pdf
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/hevr-EltWahl_MitglEVHErahmen
Leitfaden Wahlen und Briefwahlen