Corona-Krise: Änderung Notbetreuung

Im Bereich der Notbetreuung wurden weitere Berufsgruppen in den Katalog der anspruchsberechtigten aufgenommen.
 
Nach derzeitigem Stand ist es nicht vorgesehen, dass an den Brückentagen bzw. beweglichen Ferientagen eine Notbetreuung für die Kinder von Eltern aus systemrelevanten Berufen organisiert werden muss.
 

Eine aktualisierte und etwas übersichtliche Lesefassung scheint es leider noch nicht zu geben.

David Böhne
Vorsitzender
 
Wiesbaden, 12.05.2020