Elternabende und Sitzungen schulischer Gremien erlaubt !

Zusammenarbeit in der Schulgemeinde ist in besonderen Zeiten besonders wichtig.
Daher unser Hinweis:

Zusammenkünfte auf schulischer Ebene sind vom Kontaktverbot während der Corona-Pandemie ausgenommen – also erlaubt.
Dies gilt für Klassenelternabende genauso wie für Sitzungen der Schulkonferenz oder des Schulelternbeirates. 
(https://wirtschaft.hessen.de/sites/default/files/media/cokobev_stand_06.07.pdf)

Telefon- oder Videokonferenzen können persönliche Treffen in vielen Fällen ersetzen, ausgenommen sind die in vielen Schulen nach den Sommerferien stattfindenden Wahlen:

  • Wahlen, z.B. von Klassenelternbeiräten, Schulelternbeiratsvorsitzenden, Mitgliedern der Schulkonferenz oder Delegierten, müssen in Präsenzform oder per Briefwahl stattfinden. Wahlen in elektronischer Form sind nicht zulässig.
  • Einladungen zu Wahlen müssen weiterhin schriftlich und natürlich fristgerecht erfolgen.
  • Bitte beachten Sie die Mindestteilnehmerzahl für die Gültigkeit von Wahlen.
  • Schulen müssen für die Sitzungen geeignete Räume zur Verfügung stellen.
  • Selbstverständlich ist bei der Vorbereitung und der Durchführung von Sitzungen in Präsenzform auf die Einhaltung der aktuellen Hygiene- und Abstandsregeln zu achten. Sprechen Sie sich mit Ihrer Schule ab, wie  dies geschehen kann und ob es vielleicht zusätzliche, schulspezifische Punkte gibt, auf die zu achten ist.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen wie immer gerne zur Verfügung

Ihr Stadtelternbeirat

Was in Corona-Zeiten wieder erlaubt und noch untersagt ist, finden Sie ganz aktuell unter https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/was-ist-wieder-erlaubt-was-nicht#Bildung