Änderungen des Hessischen Schulgesetzes /Gesamtausgabe 2017/ Gültigkeit vom 31.03.2021 bis 31.01.2023

Auf Grund der Pandemie wurden einige Artikel des hessischen Schulgesetzes und andere die Schulen betreffende Gesetze angepasst.

Der Stadtelternbeirat Wiesbaden und auch der Gesamtpersonalrat der Lehrer*innen in Wiesbaden hatte zu den geplanten Gesetzesänderungen Stellung bezogen. Viele Forderungen, z.B. der Befristung von Änderungen auf die Zeit der Pandemie, auf Anpassungen bei Themen wie Videokonferenzen und Datenschutz, fanden Gehör.

Hier der Gesamttext:

https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/aiz-jlr-SchulGHE2017

https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/VB-HE-AD-GVBl2021-14-165-G

Die Änderungen beziehen sich auf folgende Artikel:

Inhaltsverzeichnis

§ 15a – Sicherstellung verlässlicher Schulzeiten

§ 15c – Schulische Förderangebote in den Ferien

§ 34 – Belegverpflichtungen und Bewertung

§ 36 – Doppeltqualifizierende Bildungsgänge

§ 41 – Berufsfachschule

§ 52 – Inklusive Schulbündnisse und sonderpädagogische Beratungs- und Förderzentren

§ 58 – Beginn der Vollzeitschulpflicht

§ 69 – Rechte und Pflichten aus dem Schulverhältnis

§ 75 – Versetzungen und Wiederholungen

§ 79 – Prüfungen

§ 83a – Datenverarbeitung im Rahmen digitaler Anwendungen

§ 83b – Übertragung von Bild und Ton im Rahmen von Distanzunterricht  (gültig bis 31.01.2023)

§ 99a – Landesschulbeirat

§ 102 – Wahlen und Abstimmungen

§ 107 – Aufgaben der Klassenelternbeiräte

§ 108 – Schulelternbeiräte

§ 114 – Kreis- und Stadtelternbeiräte

§ 116 – Landeselternbeirat

§ 122 – Die Schülervertretung in der Schule

§ 123 – Kreis- und Stadtschülerrat

§ 124 – Landesschülerrat

§ 131 – Mitglieder und Verfahren

§ 191 – Außerkrafttreten

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