Nutzung von Padlet vorerst NICHT untersagt!

update Schulamt vom 05.02.2021

eMail vom Leiter der Zentralabteilung des Kultusministeriums:

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“….aufgrund zahlreicher Nachfragen zur Internetanwendung Padlet im Zusammenhang mit dem Schulunterricht hat sich das Kultusministerium mit dem Hessischen Beauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit ins Benehmen gesetzt. Die Nutzung wird ausdrücklich nicht untersagt. Vielmehr ist die Nutzung weiterhin vertretbar. Es ist daher nicht erforderlich, den Unterricht akut umzustrukturieren.

Anfang kommender Woche werden ergänzende Hinweise veröffentlicht, die weitere Erläuterungen im Hinblick auf datenschutzrechtliche Fragestellungen beinhalten.”

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Info  Schulamt vom vom 04.02.2021:

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“..Hiermit möchte ich Sie auf eine Aussage des Hessischen Datenschutzbeauftragten hinweisen, der die Nutzung von Padlets im Unterricht als nicht datenschutzkonform ansieht.”

“Eine datenschutzrechtlich unproblematische Nutzung von Padlet kann nur dadurch erzielt werden, wenn die Nutzung ausschließlich auf schulischen Rechnern stattfindet. Werden private Geräte eingesetzt, ist eine datenschutzkonforme Anwendung kaum mehr möglich. Auch mit der Einwilligung der Betroffenen und hinreichenden Informationen zur Datenverarbeitung, soweit diese überhaupt gegeben werden können, bietet sich eine Nutzung der Plattform Padlet im schulischen Kontext nicht an.”

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Der Stadtelternbeirat lehnt derart schwammige Aussagen zur Nutzung einzelner Tools ab. Wir bemühen uns um Klärung!