Positionspapier des StEB zu G8/G9

Für ein bedarfsgerechtes G8 und G9 Angebot in Wiesbaden!

Mit Beginn des neuen Schuljahres 2013/14 bietet das hessische Schulgesetz die Möglichkeit, dass Gymnasien von G8 zu G9 zurückkehren. Hessenweit werden49 (davon 10 mit Parallelangebot G8und G9) von 107 Gymnasien ihren neuen Schülerinnen und Schülern und deren Eltern bereits zum neuen Schuljahr die Möglichkeit geben die Hochschulreife in neun statt acht Jahren zu erreichen.

Der Stadtelternbeirat Wiesbaden hat sich immer für Schulvielfalt und für ein schulisches Angebot eingesetzt, das dem Elternwillen entspricht. Dazu gehört auch die Wahlmöglichkeit, die Hochschulreife an Wiesbadener Gymnasien in acht oder neun Jahren erreichen zu können. Da aber keines der sieben Wiesbadener Gymnasien zum Schuljahr 2013/14 eine G9-Option bietet, bleibt Wiesbadener Schülerinnen und Schülern und deren Eltern diese Möglichkeit verwehrt.

Der Stadtelternbeirat Wiesbaden spricht sich für ein dem Elternwillen entsprechendes G9-bzw. G8-Angebot an Wiesbadener Gymnasien aus! Wir fordern daher, dass eine dem Bedarf entsprechende Wahlmöglichkeit bezüglich G8 und G9 im gymnasialen Bildungsgang auch in Wiesbaden spätestens zum Schuljahr 2014/15 existiert!

Der Stadtelternbeirat fordert die Schulgemeinden der Wiesbadener Gymnasien, den Schulträger und alle Verantwortlichen auf, den Willen der Eltern ernst zu nehmen und sich für die Schaffung eines adäquaten G9-Angebotes in Wiesbaden einzusetzen.

Dabei müssen jedoch auch gute Lern- und Arbeitsbedingungen für die Schülerinnen und Schüler, die zur Zeit an den Gymnasien im Rahmen von G8 lernen, gesichert und verbessert werden. Die jungen Menschen müssen die Möglichkeit haben unter guten Bedingungen ihr Abitur zu erreichen. Wir fordern daher die weitere Optimierung der G8- Lehrpläne, Erhalt der Nachmittagsbetreuung und weitere notwendige Verbesserungen in der Umsetzung von G8.

Des Weiteren unterstützt der Stadtelternbeirat Wiesbaden die Forderung nach einer Änderung des Hessischen Schulgesetzes dahingehend, dass bei Entscheidung eines Gymnasiums zur Rückkehr zu G9 auch eine entsprechende Möglichkeit für bestehende 5. und 6. Klassen eingeräumt wird.