Rahmenbedingungen rund um Mittagessen, Frühstück und Nachmittagssnack

Hier die Info vom staatlichen Schulamt, 11.12.2020

Wo immer möglich sollte das Einhalten des Abstandsgebots von 1,5 m und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung umgesetzt werden. Eine besondere Situation im Schulalltag stellt das Verzehren von Speisen dar. Nach erneuter Rücksprache mit dem Gesundheitsamt Wiesbaden wurde sich auf folgende Regelung verständigt:

  1. Wenn die räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen vorhanden sind, sollte ein Mindestabstand von 1,50 m eingehalten werden.
  2. Auf den Mindestabstand von 1,50 m kann verzichtet werden, wenn die Kohorten (Klassenverbände, Lerngruppen) durchgängig eingehalten werden können.
  3. Ein Stoßlüften vor und nach den Essenspausen wird dringend empfohlen. In der kurzen Zeit des Essens und unter Berücksichtigung der Temperaturen kann während der Essenspausen auf ein Lüften verzichtet werden.
  4. Masken werden direkt im Anschluss an die Nahrungsaufnahme wieder aufgesetzt.

Weitere allgemeine Handlungsempfehlungen für die Schulverpflegung finden Sie bei Bedarf unter Schulverpfegung