Schulträger startet erneute Abfrage zu mobilen Luftfiltern an Schulen 4.10.21

Der Stadtelternbeirat Wiesbaden macht sich seit Beginn der Corona-Pandemie stark für mobile Luftfiltergeräte in Schulen, um die infektiöse Aerosolbelastung in Klassenräumen zu reduzieren und einen sichereren Präsenzunterricht für alle SchülerInnen zu ermöglichen.
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So haben wir uns sehr gefreut, dass der Bund Mitte Juli 2021 – endlich – 200 Mio Euro Fördermittel für Einrichtungen mit Kindern bis 12 Jahren bereitgestellt hat. Grundlage für die Bereitstellung dieser Fördermittel war eine geänderte Nutzenbewertung mobiler Luftfilter durch das Umweltbundesamt (UBA) vom 10.7.21 .
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Am 15.7.21 hat die Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung mit großer Mehrheit einem Antrag zugestimmt, Fördergelder aus diesem ‚Topf‘ zu beantragen. Eine Abfrage des städtischen Schulamtes bei allen Wiesbadener Schulen hat ergeben, dass 1050 Schulräume von SchülerInnen der Klassen 1-6 genutzt werden und mit Luftfiltergeräten ausgestattet werden müssen. Dieser Bedarf (1050 Räume = 1050 mobile Luftfiltergeräte) wurde am 19.7.21 seitens des Schulamtes an das HKM gemeldet.
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So verwundert es, dass das städtische Schulamt am 24.9.21, also fast genau zwei Monate später, eine erneute Abfrage an alle Wiesbadener SchulleiterInnen versendet hat und bittet, bis 30.9.21 die Anzahl der benötigten mobilen Luftfiltergeräte erneut anzugeben.
Verknüpft war diese zweite Abfrage mit einem Informationsblatt,  das den Nutzen mobiler Luftfiltergeräte unserer Meinung nach nicht verdeutlicht.

Wir hoffen, dass die Anschaffung mobiler Luftfiltergeräte für Wiesbadener Schulen zügig umgesetzt wird, um insbes. die SchülerInnen vor Ansteckung mit Corona zu schützen, für die es bislang noch keinen zugelassenen Impfstoff gibt.

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Luftfilter 04102021

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Update 8.10.21

Die erneute Abfrage bei den Schulen hat nur noch ca. 600 Geräte ergeben.
Nun liegen die konkreten Förderrichtlinien vor, und das Schulamt hat eine erneute Abfrage – das heißt die dritte, an die Schulen versendet ( Rückmeldung bis 26.10.21).

Wiederum wird sich die Anzahl der auszustattenden Räume reduzieren….denn förderfähig sind nun mehr nur noch  Räume der Kategorie 2, die von Jahrgängen bis Klasse 6 genutzt werden. 
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