Was bedeutet 2G+ für Schüler*innen? Wie funktioniert der Nachweis? (Stand 9.1.22)

Wiesbaden ist seit dem 09.01.2022 ‘Hotspot’

Das heißt, es gelten verschärfte Regeln und 2G plus Zugangsregeln für viele Veranstaltungen und Einrichtungen:

https://www.wiesbaden.de/leben-in-wiesbaden/gesundheit/gesundheitsfoerderung/corona-pressemitteilungen-verfuegungen.php
Was bedeutet das für unsere Kinder?.

Wir haben nachgefragt und vom Sozialministerium folgendes erfahren:

“Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren erfüllt nach der aktuellen Verordnungslage ein Testnachweis einer offiziellen Teststelle und auch das Testheft aus der Schule die 2G-plus-Zugangsvoraussetzung.

Für geimpfte oder genesene Kinder und Jugendliche ist ebenfalls das Testheft aus der Schule ausreichend, wenn sie freiwillig mindestens einmal wöchentlich an der Schultestung teilnehmen. Ausreichend ist auch jeder aktuelle Testnachweis einer offiziellen Teststelle.” (Anmerkung: aktueller Test, heißt nicht älter als 24 Stunden).

Des weiteren gilt: Für diejenigen SchülerInnen, die bereits geboostert sind, entfällt die zusätzliche Testpflicht ..

Das bedeutet, dass sich für die ungeimpften Kinder nichts ändert von 2G zu 2G+, hingegen die geimpften und genesene Kinder nun sich mind. 1x die Woche testen und dies im Testheft dokumentieren müssen.
Wir empfehlen aber grundsätzlich, sich bei den unterschiedlichen Veranstaltern für Sport, Kultur usw. vorab zu informieren, welche Nachweise verlangt werden, denn Veranstalter und betriebe haben das ‘Hausrecht’ und  dürfen individuell verschärfen.

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