Zusammenfassung des StEB der gestern beschlossenen neuen Regelungen (die Schulen betreffend)

(25.11.2020, Quelle: Gipfel beschließt, Empfehlungen des RKI für Schulen zu missachten – Wechselunterricht (wenn überhaupt) erst ab Inzidenzwert 200 | News4teachers)

Schulen und Kitas in Deutschland sollen in der Corona-Pandemie auch weiterhin grundsätzlich geöffnet bleiben. Darauf haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder am Mittwoch bei ihrer Videokonferenz verständigt.

Ein großflächiges Umschwenken auf sogenannten Wechselunterricht in Deutschland trotz anhaltend hoher Corona-Zahlen nicht geplant. Über Maßnahmen – bei denen etwa Klassen halbiert und abwechselnd zu Hause und in der Schule unterrichtet werden – soll weiterhin vor Ort und «schulspezifisch» entschieden werden.

Zum Einsatz kommen soll Wechselunterricht zudem nur bei Schülern ab der 8. Klasse und wenn die Corona-Zahlen in einer Region extrem steigen und nicht für Abschlussklassen. Als Grenze wird eine Zahl von 200 Neuansteckungen pro 100.000 Einwohnern pro Woche genannt. Der sogenannte Hybridunterricht wird aber auch nicht verpflichtend, sondern nur als Beispiel für etwaige Zusatzmaßnahmen bei starkem Infektionsgeschehen genannt.

Zusätzlich vereinbart wurde außerdem eine Maskenpflicht im Unterricht ab der 7. Klasse, ebenfalls abhängig von den regionalen Corona-Zahlen. Als unscharfe Grenze werden hier im Papier «deutlich mehr» als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner genannt.

Um die Zahl der Kontakte direkt vor den Feiertagen und damit die Ansteckungsgefahr im Familienkreis zu verringern sollen auch die Weihnachtsferien in fast ganz Deutschland gleichzeitig am 19. Dezember beginnen.

Bei Corona-Fällen an Schulen soll zudem künftig einheitlich vorgegangen werden. Schüler, die sich mit Corona angesteckt haben, sollen gemeinsam mit ihren Mitschülern – in der Regel die Schulklasse – sofort in eine fünftägige Quarantäne geschickt werden. Die Tage am Wochenende zählen mit. Nach fünf Tagen soll es einen Schnelltest geben. Ist der negativ, dürfen die Schüler wieder in die Schule. Wer positiv ist, soll alle drei Tage erneut getestet werden, bis der Test negativ ausfällt. Lehrer sollen dem Beschluss zufolge wegen «des zeitlich befristeten und anders strukturierten Kontakts» nicht in diese «Clusterisolation» einbezogen werden.

Bund und Länder betonen in ihrem gemeinsamen Beschluss: «Das Offenhalten von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen hat höchste Bedeutung.» Mit Blick auf die Schulen wird betont, das Recht auf Bildung könne am besten durch Lernen und Lehren in Präsenz gewährleistet werden.