Info vom 20.9.21
Die angekündigten Auslegungshinweise zur Corona-Schutzverordnung vom 16.9.21 sind online auf der Seite des HKM.
- KEINE Auflagen für reine Wahlveranstaltungen
- Für ‘normale’ Elternabende OHNE Wahlen gilt die 3 G -Regel
. - Achtung: Da Elternversammlungen häufig beides haben, einen ‘normalen’ Austausch und eine Wahl, muss der ‘normale’ teil als 3 G organisiert werden, bei der Wahl dürfen dann alle teilnehmen unabhängig von 3G
Kommentierte Fassung der neuen Coronaschutzverordnung vom 17.9.21 (gültig bis 14.10.2021). Entscheidend ist § 16 Abs.2: 21-09-17_auslegungshinweise_coschuv
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Neuregelung zu Elternabenden angekündigt (Info vom 16.9.21)
In einem Brief vom 16.9.21 hat das HKM die SchulleiterInnen über eine baldige Änderung hinsichtlich der Durchführung von Elternabenden informiert:
Um auch diese sicher zu gestalten, wird in den Auslegungshinweisen zur Coronavirus-Schutzverordnung , die in Kürze erscheinen werden, auch aufgenommen werden, dass für Elternabende die 3-G-Regel gelten soll.
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Liebe Erziehungsberechtigte,
auch unter Corona sind Elternabende und die Durchführung von (Klassen-)Elternbeiratswahlen zulässig.
Elternbeiräte und Elternmitwirkung in der Schule sind durch das hessische Schulgesetz verbrieft.
Hier haben wir Ihnen die wichtigsten Punkte zu Klassenelternabenden und Wahlen von Klassenelternbeiräten zusammengestellt (wer wählt, wie läuft die Wahl, wer lädt ein etc.):
Es lohnt sich, sich zu engagieren, für Ihr Kind, für die Klassengemeinschaft, für die Schule !
Für Fragen steht Ihnen der Stadtelternbeirat immer gerne zur Verfügung.