Zusammenfassung des Landeselternbeirates Hessen und Informationen des Schulamtes:
Bis zum 14.2.21 bleibt es bei den bestehenden Regelungen!
Für die Zeit danach plant das Kultusministerium folgendes Vorgehen: (orientiert am Leitfaden zum Schulbetrieb 2020/2021)
Ab 15.2.21: Stufe 3: Wechselunterricht der Klassen 1-6 ; (parallel dazu eine Notbetreuung) ( Achtung! Der 15.2. ist Rosenmontag und somit schulfrei, am 16.2. ist NICHT frei) „Früh im März“: Stufe 2: Rückkehr der Klassen 1-6 in den Präsenzunterricht im eingeschränkten Regelbetrieb (Einschränkung des Angebots, konstante Lerngruppen)
März – Ostern: Wechselunterricht auch ab Klasse 7, Ausnahme: Abschlussklassen (diese werden wie bisher grundsätzlich in Präsenz unterrichtet)
Weitere Klarstellungen, die Sie auch ausführlicher im Ministerschreiben finden: Ministerschreiben an Schulen 21.1.2021
Leistungsbewertung:
Das Kultusministerium geht grundsätzlich von der Gleichwertigkeit des Präsenz-, Wechsel- und Distanzunterrichts aus. Entsprechend haben die unterschiedlichen Unterrichtsformen keinen Einfluss auf die Leistungsbewertung. Er betont aber auch, dass gleiche Lernvoraussetzungen gegeben sein müssen.
Auf Grund der diversen Erfahrungen von Eltern, wie Distanzunterricht in der Praxis erlebt wird, haben wir die Definition von Präsenzunterricht / Distanzunterricht noch mal gesondert herausgestellt:
https://leb-hessen.de/news/news-ansicht/news/definition-was-ist-distanzunterricht/
Im Zweifel: Sprechen Sie mit Ihrer Lehrkraft / Schulleitung
Klassenarbeiten
Klassenarbeiten finden bis 14.2.21 nicht statt. Ausnahme: Arbeiten, die für die Schulabschlüsse 2021 und 2022 unaufschiebbar sind.
Sportnote:
Es ist ein “besonderer Ausnahmefall”, die Sportnote auszusetzen. Dies kann nur in vorheriger Rücksprache mit dem Schulamt errfolgen.
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Zeugnisse und Elternsprechtage
Zeugniskonferenzen können per Videokonferenz stattfinden. Die Gespräche für die Notenbegründung müssen stattfinden dürfen, d.h. heißt in Präsenz oder auf freiwilliger Basis über Telefon- und Videokonferenzsysteme.
Elternsprechtage sind in Präsenz oder gemäß der Datenschutzrichtlinien auch digital oder per Telefon möglich.
Die Zeugnisausgabe kann ausnahmsweise auch im Februar erfolgen. Postalischer Versand der Zeugnisse ist nur ausnahmsweise (Erkrankungen, Zugehörigkeit zu medizinischen Risikogruppen oder dringendem Bedarf der Vorlage der Zeugnisse) in Abstimmung mit der Elternvertretung bzw. in Einzelfällen mit den Eltern / Schülern möglich.
Weitere Informationen zu Klassenfahrten, Lerncamps, zusätzlichen „Kinderkrankentagen“ finden Sie in den beigefügten Ministerschreiben Schulen sowie den ergänzenden Informationen:
BMFSFJ_Musterbescheinigung_Kinderberteuung_Schule_Kita
Ergänzende Informationen zum Schulbetrieb
Elternschreiben vom 21. Januar 2021
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