Wahlen in der Oberstufe

Da die Wahlen in der Oberstufe nocheinmal besonders definiert sind, finden Sie hier einen extra Infobrief: Relevante Gesetze: 1.) Hessisches Schulgesetz ab §100 2.) Verordnung für die Wahl zu den Elternvertretungen und die Entschädigung der Mitglieder des Landeselternbeirats und der vom Landeselternbeirat gebildeten Ausschüsse , zweiter Abschnitt 3.) Konferenzordnung  Für den SEB-Vorsitz kann auch ein Jahrgangselternvertreter kandidieren (nicht sein Stellvertreter!), da dieser Mitgleid im SEB ist.