Der Stadtelternbeirat hat in einer Pressemitteilung nochmal Stellung zu den Themen ‘Testen / Präsenzunterricht / Luftfilter’ genommen
210414 Schulen nach den Osterferien
Der Stadtelternbeirat hat in einer Pressemitteilung nochmal Stellung zu den Themen ‘Testen / Präsenzunterricht / Luftfilter’ genommen
210414 Schulen nach den Osterferien
Auch die Gewerkschaft der Lehrer hat sich zum Thema ‘Testen’ positioniert:
https://www.gew-suedhessen.de/Mit Sicherheit keine gute Wahl
Ab 19.4.21 besteht an hessischen Schulen die Testpflicht für Lehrkräfte und Schüler*innen. Eine Teilnahme am Präsenzunterricht und der Schul(-not-)betreuung OHNE negativen Test ist nicht möglich.
Eltern, die das Testen ablehnen, können ihr Kind vom Präsenzunterricht abmelden. Das Kind wird dann in Distanz beschult.
Es handelt sich um sog. Schnelltests, die maximal zweimal pro Woche in der Schule unter Aufsicht der Lehrkräfte selbständig von den Schüler*innen durchgeführt werden.
Alternativ können sich die Schüler*innen in einem Bürgertestzentrum testen lassen. Die Testbescheinigung eines Bürgertestzentrums darf bei Vorlage in der Schule nicht älter als 72 Stunden sein. Selbsttest, die zu Hause durchgeführt wurden, sind nicht ausreichend.
Tests in den Bürgertestzentren sind kostenlos, auch mehrmals pro Woche. Adressen von Teststellen: https://www.wiesbaden.de/leben-in-wiesbaden/gesundheit/gesundheitsfoerderung/corona-reise-und-quarantaene.php
Hier die aktuelle Einverständniserklärung, die von den Erziehungsberechtigten und/oder der/dem Schüler*in für das Testen in der Schule unterschrieben werden muss (Stand 14.4.21):
Weitere Hinweise aus dem Schulamt:
Nach den Osterferien gilt in den hessischen Schulen eine Testpflicht, das hat Kultusminister Lorz (CDU) am Montag verkündet. “Wenn wir die Schulen so sicher wie möglich machen wollen, dann halten wir eine Testpflicht für unumgänglich”, sagte Lorz. Demnach müssen alle Schülerinnen und Schüler einen negativen Corona-Test vorweisen, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu können.
Dafür soll die Möglichkeit bestehen, zwei Selbsttests pro Woche an der Schule machen zu können. Auch der Nachweis eines kostenlosen Bürgertests sei möglich, solange dieser nicht älter als 72 Stunden ist. Diese Regelung soll für die kommenden drei Wochen gelten.
Quelle: Hessenschau, 12.4.21
12.4.21 Pressekonferenz mit Volker Bouffier und Kultusminister Lorz – Testpflicht an Schulen kommt
Die Testpflicht an Schulen sei notwendig, so Lorz. Ohne eine verpflichtende Regelung gebe es keine Sicherheit für Schüler und das Lehrpersonal im Präsenzunterricht. Dazu kann man entweder einen negativen Test mitbringen oder sich in der Schule vor Beginn des Unterrichts testen lassen. Wer keinen negativen Test vorweisen kann, kann auch nicht am Unterricht teilnehmen. Demnach können Kinder auch vom Präsenzunterricht abgemeldet werden. Trotz der Testpflicht soll es keine Lockerung der Maskenpflicht an den Schulen geben. Lorz appelliert an alle Eltern, ihren Kindern die Tests zu ermöglichen, damit diese am Präsenzunterricht teilnehmen können. Die Verordnung gelte zunächst für die nächsten drei Wochen, bis zum 9. Mai.
Abitur und Testen:
Im Hinblick auf das Landesabitur verspricht Lorz einen regulären Beginn. Im Gegensatz zum letzten Jahr seien jetzt Tests möglich, was den Vorgang vereinfache. Bei Vorlage eines negativen Tests können Schüler ohne Maske ihre Prüfungen ablegen, wer das nicht möchte, kann laut Lorz mit Maske teilnehmen.
Quelle: https://www.fnp.de/politik/corona-hessen-bouffier-kabinett-heute-schule-ausgangssperre-zr-90440550.html
Die Kultusminister der Länder haben am 8.4.21. über das weitere Vorgehen an den Schulen beraten.
„Flächendeckend testen, Unterricht und Prüfungen ermöglichen“- das ist der Tenor des Beschlusses.
Hier der gesamte Beschluss: Beschluss_2021-04-08
Alle bisher erschienenen Beschlüsse der Kultusministerkonferenz zum Thema Schulen und Corona finden Sie hier:
Allgemeine Bildung (kmk.org)
.
‘Impressionen’ aus der Pilotphase an der Gutenbergschule:
https://wiesbaden-lebt.de/montagmorgen-erste-stunde-corona-selbsttest
Die Impfungen gegen das Coronavirus kommen auch an den Schulen voran. Wie das Kultusministerium in einem Schreiben an Schulleiterinnen und Schulleiter mitteilte, kann sich ab sofort das Personal an allen Schulformen für Impfungen anmelden.
Bisher waren demnach zunächst nur Beschäftigte an Grund- und Förderschulen impfberechtigt. Laut Kultusministerium ist die Voraussetzung für den Impftermin, dass man eine Tätigkeit mit unmittelbarem Kontakt zu Schülerinnen und Schülern ausübt. Das Schulpersonal kann Termine über die landesweite Online-Plattform vereinbaren.
Quelle: Hessenschau online, 01.04.2021
Es ist soweit !
Mehr als 16.000 Corona-Tests sind an 21 Schulen in ganz Hessen ausgeliefert worden, die an einem Pilotprojekt teilnehmen.
Auch eine Wiesbadener Schule ist dabei.
https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/teststellen