Der Hessische Landtag hat am Donnerstag, dem 26. Juni 2025, ein umfassendes Verbot der privaten Nutzung von Handys an Schulen beschlossen.
Gültig ab Schuljahresbeginn: Das Verbot soll nach den Sommerferien, also ab dem neuen Schuljahr 2025/26, in Kraft treten.
🔹 Kerninhalte des Verbots
- Private Nutzung verboten: Schüler*innen dürfen Handys, Tablets & Smartwatches während des Unterrichts und auf dem Schulgelände nicht privat nutzen. Das Mitbringen der Geräte bleibt erlaubt.
- Pädagogische Nutzung erlaubt: Geräte dürfen ausschließlich für Unterrichtszwecke verwendet werden.
- Ausnahmen geregelt: In besonderen Fällen (z. B. Notfälle, medizinische Gründe oder organisatorische Abläufe) können Schulen Ausnahmeregelungen zulassen.
🎯 Gründe für das Verbot
- Förderung der Konzentration im Unterricht.
- Reduzierung von Ablenkung durch private Nutzung.
- Verbesserung der sozialen Interaktion zwischen den Schüler*innen, da das Smartphone nicht ständig präsent ist .
Bildquelle: Logo Hessenschau