Der StEB fragt nach: Parteipositionen zum Hessisches Schulgesetz, Thema “Digitale Endgeräte”

In einem Schreiben an alle Schulen und Elternvertretungen hat das Hessisches Kultusministerium am 13. Februar diesen Jahres über die beschlossenen und mittlerweile in Kraft getretenen Änderungen des Hessischen Schulgesetzes informiert. Zahlreiche Hessische Kreis- und Stadtelternbeiräte haben am 21. Februar diesen Jahres hierauf geantwortet. (Siehe Brief)

Die Kreis- und Stadtelternbeiräte – darunter auch wir, der Stadtelternbeirat Wiesbaden – kritisieren darin scharf, dass gemäß § 153 der Novelle des Hessischen Schulgesetzes mobile digitale Endgeräte fortan nicht als Lernmaterial gelten und ausdrücklich von der Lernmittelfreiheit ausgenommen werden.

Das Land zieht sich hier zurück aus seiner Verantwortung, lehnt Investitionen in die Schulen und die Schulkinder ab und stellt digitale Endgeräte auf eine Ebene mit Taschenrechner und Geodreieck. Es tut dies in Zeiten, in denen der Lehrkräftemangel riesig und die Bildungsherausforderungen nicht größer sein könnten.

Die Belastung für finanziell schwache Familien steigt weiter, die landesweite Ungleichheit in der Ausstattung wächst. Bildungsgerechtigkeit wird so nicht gefördert.

Deswegen haben wir die Damen und Herren Landtagsabgeordnete des kulturpolitischen Ausschusses (alle Parteien!) gebeten, uns Eltern ihre Stellungnahme zu diesem Punkt mitzuteilen- wie stehen sie zu diesem Passus des hessischen Schulgesetzes? Stimmen sie zu oder ist die Position ihrer Partei eine andere?

Hier die Antworten:

ParteiAntwort / Stellungnahme der Partei
SPDWie Sie ggf. den Medien oder auch unseren bildungspol. Newslettern entnommen haben (https://www.spd-fraktion-hessen.de/newsletter-bildung-archiv/) teilt die SPD Hessen Ihre Auffassung. Als Landtagsfraktion hatten wir im Rahmen der Schulgesetznovellierung einen Änderungsantrag eingebracht, welcher für eine vollständige digitale Lernmittelfreiheit gesorgt hätte. Leider wurden dieser von der Mehrheit im Hessischen Landtag abgelehnt. Als Generalsekretär der SPD Hessen darf ich ergänzend darauf verweisen, dass unser Wahlprogrammentwurf dies ebenso zur Landtagswahl vorsieht: „Wir weiten die Lernmittelfreiheit auf den digitalen Bereich aus.“ (https://www.spd-hessen.de/zukunft-fuer-hessen-programmentwurf-zur-diskussion/schule-und-lebenslanges-lernen/)
FDPFür uns Freie Demokraten ist klar: Jeder Schülerin und jedem Schüler muss ein angemessenes digitales Endgerät zur Verfügung stehen. Dafür sollte ein tragfähiges Konzept entwickelt werden, das das Konzept „Bring your own device“ mit einem ausreichend großen Pool an Leihgeräten verknüpft. Mit diesem Vorgehen können für den Pool an Leihgeräten qualitativ besonders hochwertige Geräte angeschafft werden, was wiederum Schülerinnen und Schüler, die ein Leihgerät erhalten, besonders unterstützt. Gleichzeitig wird der Tatsache Rechnung getragen, dass das Lernen am eigenen Gerät nachhaltiger und weniger problembehaftet ist.
Um den Leihgerätepool, die Geräte der Lehrkräfte und die Serverinfrastrukturen zu warten, muss ein nachhaltiges IT-Supportkonzept entwickelt werden und für jede Schule ausreichend Ressourcen zur Verfügung stehen.
Da Schulen die eigenen Bedürfnisse am besten kennen, wollen wir zudem die Einführung eines Digitalisierungsbudgets prüfen, das die Schulen im Bereich der digitalen Bildung flexibel einsetzen können.
AfDDie AfD hat sich bislang als einzige Partei im hessischen Landtag konkret zur Aufnahme von digitalen Endgeräten in den Katalog der Lernmittelfreiheit bekannt.
Wir haben dies in der 20. Wahlperiode durch zwei politische Initiativen explizit zum Ausdruck gebracht.
Bezeichnenderweise wurden die entsprechenden Vorstöße unsererseits von den übrigen Parteien im Plenum des Landtages abgelehnt.
 Zur vollumfänglichen Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages gehören heutzutage neben Schulbüchern selbstverständlich auch digitale Endgeräte zu den Lernmitteln und diese sollten für alle Schüler, nicht nur für sogenannte bedürftige, kostenfrei zur Verfügung stehen. Die Ausstattung der Schüler mit einheitlichen digitalen Endgeräten erleichtert nachgewiesenermaßen die Unterrichtsgestaltung und sorgt für eine einfachere Wartung von Hard- und Software. Zudem ermöglichen die entsprechenden Skaleneffekte bei der gemeinsamen Bestellung niedrigere Anschaffungskosten. Möglichem Sozialneid im Klassenverband wird effektiv entgegengewirkt und niemand muss sich aufgrund des Ausfüllens von Hilfsanträgen schämen.
 Die zustimmenden Voten der Anzuhörenden, Experten, Schulpraktiker, Kommunalpolitiker und Elternvertreter, mit denen wir zahlreiche Gespräche führten, bestärken unsere Auffassung dahingehend, dass unsere Initiativen zur Erweiterung der Lernmittelfreiheit um digitale Endgeräte für die hessischen Schüler die richtigen und längst überfälligen Schritte waren und sind.
CDUNach §153 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes galten als Lernmittel Schulbücher, digitale Lehrwerk und Lernmaterialien. Somit waren digitale Endgeräte bereits in der alten Fassung von der Lernmittelfreiheit ausgenommen. In der neuen Fassung sind hingegen digitale Lern- und Lehrprogramme aufgenommen worden.
Gemäß § 153 Abs. 4 des Hessischen Schulgesetzes werden Gegenstände, die von geringerem Wert sind und auch außerhalb des Unterrichts gebräuchlich sind, nicht als Lernmittel angesehen. Hierzu zählen beispielsweise Taschenrechner, Schreib- und Zeichengeräte oder Musikinstrumente. Die Aufnahme der mobilen digitalen Endgeräte in diesen Absatz stellt daher eine Präzisierung dar, um eine einheitliche Definition im Hinblick auf die Lernmittelfreiheit zu schaffen.
Es ist anzumerken, dass mobile digitale Endgeräte, wie andere Gegenstände auch, von den Schülerinnen und Schülern oder ihren Eltern selbst beschafft, instandgehalten und finanziert werden müssen.
Zudem werden durch Mittel aus der ersten Zusatzvereinbarung zum Digitalpakt rund 100.000 mobile Endgeräte für bedürftige Schülerinnen und Schüler bereitgestellt, die von den Schulträgern als schulgebundene Endgeräte beschafft und verliehen werden.
Dennoch möchte ich betonen, dass die Entscheidung im Sinne einer umfassenden Betrachtung getroffen wurde, um eine klare Abgrenzung und Klarstellung im Schulgesetz zu gewährleisten.
Ich teile jedoch Ihre Überzeugung, dass Bildungsgerechtigkeit von großer Bedeutung ist und dass die Digitalisierung an Schulen vorangetrieben werden sollte. Es ist unser Ziel, landesweit Chancengleichheit zu gewährleisten und sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler gleiche Zugangsmöglichkeiten zu digitalen Ressourcen haben.
Die
Linken
offen
Das Bündnis 90/ die Grünen haben geschrieben: