Information für Eltern der 4. Klassen
Für den Übergang von der Grundschule auf eine weiterführende Schule hat sich das Anwahlverfahren geändert. Ziel ist es, die Chancengerechtigkeit zu erhöhen. Gleichzeitig kann das neue Verfahren zu Fragen führen — daher finden Sie hier die wichtigsten Informationen im Überblick.
Das bleibt gleich
- Sie wählen drei Wunschschulen aus, die den gewünschten Bildungsgang anbieten.
- Alle Anwahlunterlagen gehen zunächst an die Erstwunschschule.
- Kinder mit gesetzlichen Vorrangmerkmalen (§70 HSchG) werden dort weiterhin vorrangig aufgenommen. (z. B. Härtefälle, besondere Fremdsprache oder Geschwisterkinder)
Das ist neu
Wenn mehr Anmeldungen als Plätze vorliegen:
| Bisher | Neu |
|---|---|
| Restplätze wurden von der Schulleitung vergeben | Restplätze werden gelost |
| Ganze Lerngruppen wurden übernommen | Einzelne Kinder werden zugelost, daher keine Grundschul-Lerngruppen mehr |
Wenn kein Platz an der Erstwunschschule frei ist
- Weiterleitung an die Zweitwunschschule
→ Bei Überbelegung: Losverfahren - Weiterleitung an die Drittwunschschule
→ Bei Überbelegung: Losverfahren - Falls weiterhin kein Platz frei ist
→ Weiterleitung an das staatliche Schulamt
→ Platzvergabe gemäß freier Kapazitäten im gewählten Bildungsgang
Wann erhalten Sie Bescheid?
Nach Abschluss aller Schritte erhalten Sie ein offizielles Schreiben der Schule, die Ihr Kind aufnimmt.
Häufige Fragen
Bleibt die Wahlfreiheit bestehen?
Ja. Sie geben weiterhin drei Wunschschulen an.
Warum wird gelost?
Damit Kinder gleiche Chancen haben, wenn zu viele Anmeldungen vorliegen.
Was bedeutet das für bestehende Lerngruppen?
Es werden keine ganzen Lerngruppen mehr übernommen — die Platzvergabe erfolgt individuell.
Fragen? Wir unterstützen Sie gern.
Wenn Sie Rückfragen haben oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an uns.
Wir begleiten Sie und Ihr Kind durch diesen Übergang.
Hier das Schreiben des staatlichen Schulamtes:


