Korrektur – Berufliche Schulen: Aufnahme ohne Praktikum NICHT möglich

Der Landeselternbeirat informiert wie folgt:

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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,

die von uns verteilte Information des Hessischen Kultusministeriums vom 30.07.2020 berücksichtigt leider nicht den aktuellen Sachstand. Das Kultusministerium und wir bedauern diese Fehlinformation und bitten herzlich um Entschuldigung. Die derzeit gültige Regelung sieht folgendes vor:

Der Nachweis eines Praktikumsplatzes nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung über die Ausbildung und Abschlussprüfung an Fachoberschulen (VOFOS) vom 17. Juli 2018 (ABl. S. 634), zuletzt geändert durch Verordnung vom 24. Juni 2019 (ABl. S. 528)  ist für die Aufnahme in den ersten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule Organisationsform A erforderlich. Nach § 4 Abs. 4 (VOFOS) dauert das Praktikum vom 1. August bis zum Ende der vorletzten Woche vor den Sommerferien.

Somit ergibt sich folgender Sachverhalt:

  • Der Nachweis eines Praktikumsplatzes ist auch im Schuljahr 2020/2021 Voraussetzung für die Aufnahme in die Fachoberschule der Organisationsform A.
  • Das Praktikum startet zum 1. August 2020.
  • Das Praktikum endet zum 9. Juli 2021
  • Eine Aufnahme ohne Nachweis eines Praktikumsplatzes ist nicht möglich.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Viele Grüße
Gülsüm Polat

Landeselternbeirat von Hessen
Dostojewskistraße 8
65187 Wiesbaden
Tel.: 0611 445752111
E-Mail: geschaeftsstelle@leb.hessen.de