Diese Corona-Regeln sollen von Herbst an gelten

Angesichts einer befürchteten Verschlimmerung der Corona-Situation im Herbst will die Bundesregierung die Schutzmaßnahmen wieder deutlich verschärfen.

Nach zähen Verhandlungen einigen sich FDP-Justizminister Buschmann und Gesundheitsminister Lauterbach auf einen Kompromiss. Das neue Regelwerk, dem Bundestag und Bundesrat noch zustimmen müssen, soll vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gelten. Die bisherigen Regelungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) laufen zum 23. September aus. Damit keine Lücke entsteht, sollen die bisherigen Regeln um eine Woche verlängert werden.

Geplant sind eine Ausweitung der Maskenpflicht  und vermehrtes Testen z.B. in Schulen, wie die Bundesministerien für Gesundheit und Justiz am Mittwoch mitteilten. Die Bundesländer erhalten die Möglichkeit je nach Infektionslage schärfere Regeln zu erlassen.

Was im Einzelnen geplant ist:

Bundesweit:

  • Maskenpflicht:
    – in Flugzeugen und Fernzügen
    – in Gesundheitseinrichtungen und Pflegeheimen
    – Ausnahme Kinder unter 6 Jahren
  • Testpflicht:
    – in Gesundheitseinrichtungen und Pflegeheimen
      Ausnahme: Geimpfte und Genesene und Kinder unter 6 Jahren

Länderspezifisch:

  • Maskenpflicht :
    – im öffentlichen Nahverkehr
    – in öffentlich zugänglichen Innenräumen
      Ausnahme: frisch Geimpfte und Genesene mit negativem Corona-Test müssen in  
      der Gastronomie,  Freizeit-, Kultur- und Sporteinrichtungen keine Maske tragen.
    – in Schulen und Ausbildungseinrichtungen ab der fünften Klasse.
  • Testpflicht:
    – in Schulen, Kitas und Einrichtungen wie Flüchtlingsunterkünften
  • Ist die “Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur” konkret gefährdet – dafür soll es klare gesetzliche Kriterien geben -, kann der jeweilige Landtag noch weitergehende Maßnahmen beschließen (z.B.   Maskenpflicht bei Veranstaltungen innen und auch außen, verpflichtende Hygienekonzepte für Betriebe und Veranstaltungen, verpflichtender Mindestabstand im öffentlichen Raum und eine Höchstzahl von Besuchern für Veranstaltungen in Innenräumen).