Aufhebung der Testpflicht in Schulen ab dem 2.5.2022

Wie bereits am 28. März 2022 seitens des Hessischen Kultusministers mitgeteilt (Ministerbrief) , entfällt die Testpflicht für ungeimpfte und nicht genesene Schüler*innen und Lehrkräfte ab Montag, 2. Mai 2022. Gleichzeitig jedoch soll für diesen Personenkreis die Möglichkeit von wöchentlich zwei Testungen auf freiwilliger Basis zu Hause sichergestellt werden.

Die hierfür erforderliche Anzahl an Tests wird durch die Schulen zur Verfügung gestellt. (5 Stück für 2,5 Wochen)