Geschenke für Lehrkräfte- wieviel ist möglich?

Verwaltungsvorschrift

Grundlage:

Verwaltungsvorschrift für die in den Schulen als Lehrkraft tätigen Beschäftigten des
Landes über die Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen

Erlass vom 17. Mai 2018 Z.1 JA – 050.001.002 – 45 –
Gült. Verz. Nr. 3200, 7200

(…)

Von der lehrkräftespezifischen Verwaltungsvorschrift wird erfasst:
Die bei Lehrkräften im Schulbereich aus besonderem Anlass übliche und nach
allgemeiner Auffassung nicht zu beanstandende Zuwendung, die einer Lehrkraft
insbesondere

  • anlässlich ihres Ruhestandseintritts,
  • nach Abschluss der Grundschule, der Mittelstufe oder der Oberstufe,
  • nach Abschluss eines Grund- oder Leistungskurses,
  • im Rahmen besonderer schulischer Veranstaltungen (z. B. Schulkonzerte,
    Theateraufführungen) oder
  • anlässlich ihres Geburtstags oder zu vergleichbaren persönlichen Anlässen
    durch eine Personengesamtheit von Eltern oder Schülerinnen/Schülern oder einem
    Gremium der Schulmitbestimmung/Schulmitwirkung (z. B. Schulelternbeiräte,
    Schülervertretungen) überreicht wird, sofern
  • es sich bei der Zuwendung nicht um Bargeld handelt und
  • diese im Einzelfall einen Wert von insgesamt 150,00 EUR (Verkehrswert) nicht
    übersteigt und
  • kein Bezug zu einer bestimmten pflichtwidrigen Diensthandlung der Lehrkraft
    besteht.

(…)