Informationen zur Durchführung der Betriebspraktika im Schuljahr 2021-2022

Im Schuljahr 2021/2022 werden die Betriebspraktika an den allgemeinbildenden Schulen wieder regulär gemäß der Vorgaben der Verordnung für Berufliche Orientierung in Schulen (VOBO) vom 17. Juli 2018 durchgeführt.

In besonderen Fällen können an allgemeinbildenden Schulen und beruflichen Schulen (hier nur: Vollzeitschulformen) Alternativangebote durchgeführt werden.

Unabhängig davon können weiterhin die regionalen Gesundheitsämter in Abstimmung mit den Schulträgern und Staatlichen Schulämtern zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 Entscheidungen treffen, die flächendeckend auch auf die Durchführung der Betriebspraktika Auswirkungen haben können.