17.03.2023
Die Kultusministerkonferenz hat heute den Leitfaden für „Kinderschutz in der Schule – Leitfaden zur Entwicklung und praktischen Umsetzung von Schutzkonzepten und Maßnahmen gegen sexuelle Gewalt an Schulen“ beschlossen. Mit dem vorliegenden Leitfaden „Kinderschutz in der Schule“ sollen Wege aufgezeigt werden, wie der Prozess zu einem wirksamen Schutzkonzept an Schulen gelingen und mehr Handlungssicherheit entstehen kann.
Der Leitfaden zeigt aus der schulischen Praxis heraus auf, wie Schulen einzelne Prozessschritte in Angriff nehmen können, Abläufe zu strukturieren sind und gibt Hilfestellungen, um die Komplexität des Prozesses zu reduzieren. Durch Unterlegung praxisnaher und handlungsorientierter Materialien wird Schulen damit ein niederschwelliger Zugang ermöglicht, um leichter ein eigenes Schutzkonzept entwickeln zu können.
Der vorliegende Leitfaden
• orientiert sich an den Elementen des Schutzkonzeptes der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung (UBSKM) und berücksichtigt zentrale Elemente einer effektiven Schutzkonzeptarbeit,
• verdeutlicht den Mehrwert einer Schutzkonzeptentwicklung für die Schule und reduziert die Komplexität der Aufgabe auf überschaubare Teilthemen,
• strukturiert Abläufe und bietet einen Vorschlag zur Prozessgestaltung an,
• bietet hilfreiche praxisorientierte und schulbezogen anpassbare Materialien und Empfehlungen.
Um Schulen möglichst praxisnah Unterstützungsleistungen zu bieten, sind viele der Materialien individuell an die einzelne Schule anpassbar und entsprechend auszudrucken.
Den Leitfaden finden Sie hier:
„Kinderschutz in der Schule – Leitfaden zur Entwicklung und praktischen Umsetzung von Schutzkonzepten und Maßnahmen gegen sexuelle Gewalt an Schulen“