Welche Erlasse/ Verordnungen/ Konzepte gelten aktuell

Hier finden Sie alle aktuellen rechtlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Coronasituation an unseren Schulen. Stand: 15.03.2023

Stand 15.03.2023

Tests enden nun doch- Info HKM 15.03.2023

…mit den Osterferien endet aufgrund der erfreulichen Entwicklung des Infektionsgeschehens die Belieferung der Schulen mit Antigen-Selbsttests. Die Nachfrage nach Tests an den Schulen hat bereits in den letzten Monaten deutlich abgenommen.

Die in der Schule vorhandenen Tests dürfen auch nach den Osterferien auf Wunsch von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften oder sonstigen Personal zur freiwilligen Testung ausgegeben werden, solange nach ihrer Haltbarkeit zur Verwendung geeignete Tests an der Schule vorrätig sind.

Weiterhin Tests an Schulen- Info HKM 01.03.2023

Das Land Hessen hält das bestehende Test-Angebot zum Schutz der Schülerinnen und Schüler sowie des schulischen Personals bis auf Weiteres aufrecht.

Das Land Hessen hat die Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung jedoch zum Anlass genommen, die durch Dienstanweisung für Beschäftigte festgelegte Pflicht zur Meldung positiver SARS-CoV-2-Testergebnisse ebenfalls aufzuheben. Damit entfällt die Erfassung der in den Schulen gemeldeten bzw. bekannt gewordenen Infektionen, aufgeteilt nach Beschäftigten und Schülerinnen und Schülern zum Ende der laufenden Woche.

Keine Maskenpflicht im Fern- und Nahverkehr ab 2. Februar

Der Bund kippt die Maskenpflicht im Fernverkehr – und Hessen zieht nach. Bald müssen Fahrgäste auch im Nahverkehr keine Masken mehr tragen. RMV und NVV begrüßen den Schritt.

Mund und Nase mit einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske zu bedecken, das ist im Sinne des Infektionsschutzes für Bus- und Bahnreisende in Hessen seit langem Vorschrift. Doch das ändert sich: Die Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr soll zum 2. Februar vorzeitig fallen. Das teilte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Freitag in Berlin mit.

Und Hessen zieht nach: Auch im öffentlichen Nahverkehr soll die Maskenpflicht ab 2. Februar gestrichen werden, wie Sozialminister Kai Klose (Grüne) ebenfalls auf Twitter mitteilte: “Die Ankündigung des Bundesgesundheitsministeriums, die Maskenpflicht im Fernverkehr zum Beginn des Monats Februar auszusetzen, ist in der Sache geboten und entspricht den gemeinsamen Überlegungen der Länder für den ÖPNV.” Auch Hessen werde so verfahren.

Testangebot für die Winterferien und danach

Wie bereits in den Sommer- und Herbstferien werden auch für die Zeit der Weihnachtsferien wieder Antigen-Selbsttests für die Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das weitere Personal an Schulen unentgeltlich für die freiwillige Testung zur Verfügung gestellt werden.

  • Wie in dem „Wegweiser zum Umgang mit Corona an Schulen“ bereits mitgeteilt, werden Schülerinnen, Schülern, Lehrkräften sowie dem sonstigen schulischen Personal vor den Weihnachtsferien drei Tests zur freiwilligen Mitnahme nach Hause zur Verfügung gestellt. Damit soll ein möglichst sicherer Schulstart gewährleistet werden.
  • Im Anschluss an die Weihnachtsferien werden für die Dauer von zwei Wochen ebenfalls wie gewohnt drei Tests pro Woche angeboten.
  • Danach bleibt es bis auf Weiteres bei dem regulären Testangebot von zwei Tests pro Woche.

Coronaschutzverordnung ab 23.11.2022:

CoBaSchuV-Stand-23.11.2022_kommentiert und CoBaSchuV-Stand-23.11.2022

HKM 22.11.22: Änderung der Bestimmungen zur Absonderungspflicht

Bestimmungen-zur-Absonderungspflicht

Hessen hebt die Isolationspflicht ab 23.11.22 auf!

Aufhebung der Isolationspflicht

11.11.2022 Wegweiser Corona an Schulen
Hygieneplan ab 23.11.2022: Hygieneplan-11.0
17.10.2022: Ministerschreiben an die Schulgemeinden: Ministerschreiben_an_die_Schulgemeinden.pdf
Leitlinien S3: S3-Leitlinie_2022-10.pdf

Gemeinsamer Erlass zur Anwendung des § 34 Infektionsschutzgesetz im Falle
einer COVID-19-Erkrankung oder eines entsprechenden Krankheitsverdac
ht : Erlass §34

Info für die Zeit vor und nach den Herbstferien

  • Schülerinnen, Schülern, Lehrkräften sowie dem sonstigen schulischen Personal werden vor den Herbstferien drei Tests zur freiwilligen Mitnahme nach Hause zur Verfügung gestellt.
  • Im Anschluss an die Herbstferien finden wieder zwei Präventionswochen statt, in denen ebenfalls drei Tests pro Woche angeboten werden.
  • Im Anschluss an die beiden Präventionswochen stehen nach jetzigem Planungsstand wieder zwei Tests pro Woche für eine freiwillige häusliche Testung zur Verfügung.

Aktuelle Planungen zum Schulbeginn am 05.09.2022

Infektionsschutzgesetz

Neues Infektionsschutzgesetz vom 1.10.22-7.04.2023

Elternbriefe HKM: Elternbrief Prof.Dr. Lorz 28.04.2022

Testen: Freiwilliges Testangebot

Wegfall der Testpflicht an Schulen

Nachdem schon in der letzten Woche vor den Osterferien die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske auch am Sitzplatz aufgehoben wurde, wird nun auf Basis der von der hessischen Landesregierung beschlossenen Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung ab Montag, den 2. Mai 2022, auch die Pflicht zur Vorlage eines negativen
Testnachweises zur Teilnahme am Präsenzunterricht für nicht vollständig geimpfte und nicht genesene Personen entfallen. Der Wegfall der Testpflicht gilt auch im Falle einer bestätigten Infektion in einer Klasse oder Lerngruppe. Mit dem Wegfall der Pflicht zum Nachweis einer Negativtestung entfällt auch das Testheft.

Verkürzung der Absonderungspflicht

Mit Wirkung zum 29. April 2022 wird die Zeit der Absonderung für mit dem SARS-CoV-2-Virus infizierte Personen von bisher zehn auf nun fünf Tage verkürzt. Falls Krankheitssymptome für COVID-19 aufgetreten sind, soll die Isolation eigenverantwortlich fortgesetzt werden, bis mindestens 48 Stunden lang keine Krankheitssymptome für COVID-19 mehr bestehen.
Deshalb sind Schülerinnen oder Schüler, die die Isolation eigenverantwortlich fortsetzen, in den ersten 48 Stunden nach dem Abklingen der Krankheitssymptome von der Pflicht zur Unterrichtsteilnahme befreit. Wenn die Schule einen Distanzunter-
richt organisiert, haben diese Schülerinnen und Schüler in diesen 48 Stunden daran teilzunehmen.

Abmeldung vom Präsenzunterricht

Ab Montag, den 2. Mai 2022, entfällt die Möglichkeit, dass Eltern ihre Kinder bzw. dass volljährige Schülerinnen und Schüler sich voraussetzungslos vom Präsenzunterricht abmelden können. Schülerinnen und Schüler können von der Teilnahme am Präsenzunterricht ausnahmsweise dann mittels ärztlichem Attest befreit werden, wenn sie selbst oder Angehörige ihres Haushalts im Fall einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus aufgrund einer ärztlich bestätigten Vorerkrankung oder Immunschwäche dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt wären