Kulturbeiratswahl 2022 Wiesbaden

Der Kulturbeirat wird neu gewählt!

Der Wahltag ist der 7. Juli 2022. Da die Kulturbeiratswahl als reine Briefwahl stattfindet, ist dieses Datum der Stichtag für die Einreichung der Briefwahlunterlagen. Die Briefwahlunterlagen können jetzt und bis zum 3. Juli beantragt werden.

Den Link zur Online-Beantragung der Unterlagen sowie die Erklärung weiterer Möglichkeiten zur Beantragung und Abstimmung finden hier auf unserer Website auf der Seite “Abstimmung / Wahlunterlagen“.

Die Werbephase ist abgeschlossen. Das heißt, dass sich Interessierte, in der Kultur aktive, auf einen der 13 gewählten Sitze beworben haben und dann zur Wahl stehen. Die Bewerbung musste bis spätestens zum 08. Mai 2022 eingegangen sein. Eine Kurzvorstellung der Kandidierenden mit Bildern und Text finden Sie unter der Seite “Kandidatur / Kandidierende“.

Am 7. Juni können Sie die Kandidierenden bei einer Veranstaltung mit anschließendem Kulturgespräch zu dritten Orten persönlich kennenlernen und mit Ihnen ins Gespräch kommen. Mehr zur Veranstaltung finden Sie unter der Seite “Speed-Dating & Kulturgespräche zur Wahl

Die Grundlage für alle Gegebenheiten zur Wahl ist die Kulturbeiratsordnung. Diese wird von der Stadtverordnetenversammlung per Beschluss festgelegt.

Achtung! Gegenüber der letzten Wahl im Jahr 2020 gab es nach Evaluation der ersten 3 Jahre des Gremiums einige relevante Änderungen. Bitte lesen Sie sich die  Kulturbeiratsordnung hierzu durch. Die wichtigsten Änderungen fassen wir hier zusammen:

  1. Die Wahlzeit wurde von zwei auf vier Jahre festgelegt, beginnend jeweils am 1. September des Wahljahres.
  2. Sie können sich nun sowohl ab der Vollendung des 16. Lebensjahres zum Stichtag (hier: 26. Mai 2022) zur Wahl stellen, als auch bei der Wahl mit abstimmen.
  3. Es gab einige Änderungen an der Zusammensetzung des Gremiums, die auch die wählbaren Mitglieder betreffen. Sie finden auf dieser Seite weiter unten eine Übersicht über alle Mitglieder.
  4. Scheidet ein gewähltes Mitglied in der Wahlzeit aus, rückt ein Wahlvorschlag aus der betreffenden Sparte nach, geordnet nach Anzahl der erreichten Stimmen in der Wahl. Sind die Vorschläge erschöpft, rückt ein spartenunabhängiges Mitglied nach. Gleiches gilt, wenn eine Sparte in der Wahl unbesetzt bleiben sollte.