Schulgirokonten- Richtlinie 11.4.2023

Für eine unbürokratische und flexible Mittelbewirtschaftung haben Schulleiterinnen und Schulleiter bereits seit dem Jahr 2009 die Möglichkeit, im Namen des Landes Hessen ein Girokonto bei einem Kreditinstitut zu eröffnen und auf Guthabenbasis zu führen. Die Richtlinie wurde novelliert und ist in neuer Fassung in Kraft. Ziel der Überarbeitung ist, eine für Schulen praxistaugliche und rechtssichere Anwendung mit einem verhältnismäßigen Verwaltungsaufwand zu gewährleisten.

Die Richtlinie zur Führung von Schulgirokonten vom 11. April 2023 tritt in novellierter Fassung in Kraft (ABl. S. 168). In der Zusammenschau ergeben sich folgende wesentliche Änderungen:

https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/schulgirokonto

Anbei “Anwendungshinweise zur Richtlinie zur Führung von Schulgirokonten vom
11. April 2023 (ABl. S. 168)