Städtisches Schulamt in Wiesbaden

Schulen können entweder von der öffentlichen Hand betrieben werden oder von einem freien Träger. Über die Zulassung einer Schule in freier Trägerschaft (Kirche, privater Bildungsanbieter etc.) entscheidet das HKM.

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Als öffentlicher Schulträger kommt die Stadt oder Gemeinde in Frage oder der Landkreis. Wiesbaden hat ein  Städtisches Schulamt, das für alleäußeren Schulangelegenheitenzuständig ist.

Darunter fallen: .

  • die Errichtung, das Betreiben und die Aufhebung von Schulen
  • die Festlegung und Änderung der Organisationsform der Schulen
  • den Schulbau, die Schulsanierung und die Schulinstandhaltung
  • Bereitstellung der finanziellen Mittel für das technische Personal / HausmeisterIn / SekretärInnen, Mittagstische, Reinigungspersonal
  • Einstellung des nicht lehrenden (oder auch technischen) Personals
  • Bereitstellung der finanziellen Mittel für die räumliche und sächliche Ausstattung der Schule (z. B. Ausstattungsmobiliar, Unterrichtsmittel, IT-Technik)
  • Bereitstellung der Lehrmittel
  • Festlegung der Schulbezirke
  • Entscheidung über die Verwendung von Schulräumen und -flächen zu anderen als zu schulischen Zwecken
  • das Erstellen von Schulentwicklungsplänen
  • die Abwicklung und Finanzierung der Schülerbeförderung
Amtsleitung:  Kay Römer

staedtisches-schulamt@wiesbaden.de