StEB Neu-Wahlen im Februar 2025- Vertreter und Ersatzvertreterwahlen in den nächsten SEB-Sitzungen

Wahlen StEB Vertreter /Vertreterinnen: 

Der neue Stadtelternbeirat mit Vertreter*innen aller Schulformen wird im Februar 2025 neu gewählt. Demnächst gehen den SEBs (postalisch über die Schulsektretariate) auch die Unterlagen zur Wahl der schulischen Delegierten für die Wahl des neuen Stadtelternbeirates zugehen.

Was der SEB-Vorsitz dafür tun müsste:

  • Den Top ‘Delegiertenwahlen’ auf Ihrer Einladung zur SEB Sitzung aufnehmen
  • Planen Sie bitte, die Wahl der Delegierten Ihrer Schule bei Ihrer nächsten SEB-Sitzung ein. (Protokoll und Stimmzettel)
  • (Die Anzahl der Delegierten erfahren Sie über uns- liegt den Wahlunterlagen bei. Genrell gilt: Je angefangene 500 minderj. Sus = 1 Delegierter, aber mindestens 2 Delegierte. Ersatzvertreter in gleicher Anzahl)
  • Die Wahlen sind getrennt und geheim, müssen protokolliert werden
  • Wählen dürfen wie immer nur ein EB der Klasse (1. EB, oder bei Nichtanwesenheit der 2. EB)
  • Gewählt werden dürfen 1. und 2. EBs
  • Die Vertreter /Vertreterinnen bekommen dann die Einladung zum StEB-Wahltermin und der konstituierenden Sitzung (11.2.2023 vorbehaltlich)
  • Die Wahlbescheinigungen müssen von der Schulleitung unterschrieben werden (direkt an der SEB Sitzung am besten) und MÜSSEN am 01.02.2025 mitgebracht werden
  • Die Namen und Mailadressen der Vertreter /Vertreterinnen bitte dem StEB melden info@steb-wiesbaden.de

Was machen die Vertreter /Vertreterinnen am 01.02.2025:

Sie wählen aus ihrer Mitte die Vertreter ihrer Schulform (Anzahl wird anteilig emittelt und vorgegeben)

  • Diese gewählten Vertreter sind dann im StEB und wählen dann direkt im Anschluss in der konstituirenden Sitzung wiederum aus ihrer Mitte den Vorstand (1. Vorsitz + 2x 2.Vorsitz + Schriftführer + Kasse)

WICHTIG:

  • Die Mittelstufenschule ist die einzige ihrer Form, sie wählt direkt an der SEB Sitzung ihren Vertreter (und Ersatzvertreter) für den StEB, der dann zur konstituierenden Sitzung erscheint
  • Die verbundenen Haupt und Realschulen wählen für ZWEI Schulformen ihre Vertreter! Es ist wichtig, dass hier nach den beiden Formen getrennt gewählt und Delegierte benannt werden
  • Die Ersatzschulen (Privatschulen) sind nach hess. Schulgesetz eine separate Schulform und sind deswgen auch so zusammengefasst

Zur Verdeutlichung ein Wahlschema:

Wahlen in der Schule

Die allgemeinen Vorlagen nochmal im Download: