Vorteile kleinerer Klassen sind keine „subjektive Wahrnehmung“-PM des LEB, 14.09.2021

Landeselternbeirat widerspricht dem Kultusminister und fordert

Einhaltung des Koalitionsvertrages

Im Koalitionsvertrag von CDU und Bündnis90/Die Grünen in Hessen ist vereinbart, die Grundschulklassen zu verkleinern. Dies ist laut Mitteilung des Hessischen Kultusministerium nun in der laufenden Legislaturperiode nicht mehr vorgesehen. Begründet wird dies unter anderem damit, dass trotz vieler wissenschaftlicher Befunde, u.a. Studie von Bach und Sievert im DIW Wochenbericht 22/2018[1]), die Vorteile kleinerer Klassen eine subjektive Wahrnehmung sei.

Dem widerspricht der Landeselternbeirat Hessen ausdrücklich und fordert zwingend die Umsetzung dieses Punktes im Koalitionsvertrag der Hessischen Koalition aus CDU/Bündnis90/Die Grünen. Gerade in Zeiten der Pandemie hat sich im Wechselunterricht bei Grundschulklassen gezeigt, dass durch eine Aufteilung der Klasse eine intensivere Betreuung der einzelnen Kinder durch die Lehrkräfte sowie das Eingehen auf individuelle Bedürfnisse ermöglicht wurde. Dies hat mit dazu beigetragen, größere Lernrückstände zu verhindern!

Mit diesen praktischen Erkenntnissen vieler Erziehungsberechtigter und dem Ergebnis wissenschaftlicher Studien kann durch sinnvolle Investitionen in die Schulen und die Ausbildung sowie Einstellung neuer Lehrkräfte, das Lernumfeld erheblich verbessert werden.  Die Intention im ausgehandelten Koalitionsvertrag war ein positives Zeichen für alle Beteiligten im Lernumfeld Grundschule und sollte nun nicht einem Sparzwang in Folge der aufgelaufenen Pandemiekosten geopfert werden.”

20210914_PM kleine Klassen