Wegweisendes Urteil: Behörden (Schulen) dürfen darauf vertrauen, wenn IT-Anbieter ihnen Datenschutz-Kompatibilität zusichernIsabel Buchberger28. Oktober 2022Digitalisierung Wegweisendes Urteil: Behörden (Schulen) dürfen darauf vertrauen, wenn IT-Anbieter ihnen Datenschutz-Kompatibilität zusichern Vorheriger Beitrag Pornografie auf Schülerhandys, Onlineveranstaltung 08.11.2022 von 14:00 – 18:00 Uhr Nächster Beitrag Bericht des StEB über die Tätigkeit 2022