Wiesbaden präsentiert Gas- und Energiesparplan und die Umsetzung

Energiesparplan Wiesbaden

Update aus Wiesbaden zu Umsetzung der Maßnahmen, 11.10.2022:

Reduzierung der Heiztemperatur:
– Die Reduzierung der Temperaturen auf 19 Grad gilt nicht für Schulen. Auch in den
Sporthallen wird es – Stand heute – keine Reduzierung geben.
– Gemeinschaftsräume, wie Treppenhäuser, Flure, Eingangshallen, Lager- oder
Technikräume, sind nicht mehr zu heizen. Die Hausmeister mögen in diesen
Bereichen, soweit dies möglich ist, die Thermostate an den Heizkörpern auf
Frostschutz stellen. Bitte weisen Sie die Kolleginnen und Kollegen entsprechend an.
– Durchlauferhitzer sowie Warmwasserboiler sind auszuschalten. Diese Zapfstellen
sind weiterhin zu nutzen bzw. regelmäßig zu spülen. Dies bitten wir organisatorisch
sicherzustellen.
Ausnahme: In den Lehrküchen können die Geräte aus hygienischen Gründen
weiterhin in Betrieb bleiben.
– Der Betrieb von Heizlüftern und ähnlichen Geräten zur Erhöhung der Temperaturen
ist untersagt.

Raumlufttechnische Anlagen:
Es erfolgt keine Abschaltung oder Reduzierung der Wechselraten.
Die in der Pandemie auf 100% Frischluft eingestellten Lüftungsanlagen, bleiben in dieser
Einstellung. Eine Änderung wird nicht vorgenommen.

Mobile Luftreiniger
Diese sind nur in Räumen zu betreiben, in denen eine ausreichende Fensterlüftung nicht
möglich ist. In Räumen mit ausreichender Fensterlüftung ist der Betrieb einzustellen.
Zentrale Warmwasserversorgung
Die zentralen Anlagen sind nur in Abstimmung mit dem Hochbauamt zu reduzieren oder
abzuschalten. Es wird im Einzelfall geprüft, ob dies technisch machbar und sinnvoll ist.


Weitere Energiesparmaßnahmen:
Unabhängig von der aktuellen Energiekrise ist jeder Beitrag zur Energieeinsparung, ein
Beitrag für den Klimaschutz. Auch scheinbar kleine Maßnahmen können doch große
Wirkung entfalten, wenn sich alle daran beteiligen.
Zu diesen Maßnahmen zählen unter anderem:
– Nach Verlassen des Raumes Lichter sowie sämtliche Geräte (Beamer, Boards)
ausschalten, kein Stand by.
– Licht nur dann anschalten, wenn es tatsächlich benötigt wird. Wenn der Raum
längere Zeit verlassen wird, bitte Licht ausschalten.

Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen