Testpflicht für Schüler*innen und Lehrkräfte ab 19.4.21 – Einverständniserklärung, Adressen der Bürgertestzentren, weitere Infos aus dem Schulamt

Ab 19.4.21 besteht an hessischen Schulen die Testpflicht für Lehrkräfte und Schüler*innen. Eine Teilnahme am Präsenzunterricht und der Schul(-not-)betreuung OHNE negativen Test ist nicht möglich.

Eltern, die das Testen ablehnen, können ihr Kind vom Präsenzunterricht abmelden. Das Kind wird dann in Distanz beschult.

Es handelt sich um sog. Schnelltests, die maximal zweimal pro Woche in der Schule unter Aufsicht der Lehrkräfte selbständig von den Schüler*innen durchgeführt werden.

Alternativ können sich die Schüler*innen in einem Bürgertestzentrum testen lassen.  Die Testbescheinigung eines Bürgertestzentrums darf bei Vorlage in der Schule nicht älter als 72 Stunden sein. Selbsttest, die zu Hause durchgeführt wurden, sind nicht ausreichend.

Tests in den Bürgertestzentren sind kostenlos, auch mehrmals pro Woche. Adressen von Teststellen: https://www.wiesbaden.de/leben-in-wiesbaden/gesundheit/gesundheitsfoerderung/corona-reise-und-quarantaene.php

Hier die aktuelle Einverständniserklärung, die von den Erziehungsberechtigten und/oder der/dem Schüler*in für das Testen in der Schule unterschrieben werden muss (Stand 14.4.21):

Einwilligungserklärung PDF

Weitere Hinweise aus dem Schulamt:

  1. Personen, die zweimal geimpft wurden, benötigen 14 Tagen nach der zweiten Impfung KEINE Vorlage eines negativen Tests mehr.
  2. Dieses gilt nicht für Personen, die eine Covid-Infektion durchlaufen haben. Die Aussagefähigkeit der Antikörpernachweise ist nicht verifiziert, daher benötigen auch diese Personen einen Test zur Teilnahme am Präsenzunterricht.
  3. Die beigefügte Einverständniserklärung für die Schüler*innen, enthält Hinweise zur Datenverarbeitung. Eine zusätzliche Datenschutzerklärung ist aufgrund der vorhandenen gesetzlichen Regelungen nicht mehr notwendig.
  4. Da vermutlich nicht alle Schüler*innen bereits am ersten Schultag die unterschriebene Einverständniserklärung mitbringen, soll sichergestellt werden, dass den Schüler*innen die Formulare in Papierform seitens der Schule mitgegeben werden. Die Schüler*innen nehmen an diesem tag trotzdem am Unterricht teil.
    Am 2. Schultag ist eine Teilnahme am Unterricht nur mit negativem Selbsttest oder einer Testbescheinigung aus einem Testzentrum  möglich. 
  5. Das Schreiben an die Eltern ist in einfacher Sprache und in verschiedenen Sprachen auf der Homepage des Hessischen Kultusministerium hinterlegt.
  6. Testungen der Schüler*innen in den Förderschulen gE und kmE : auch hier findet noch eine Abstimmung statt. Eltern können auf jeden Fall mit eingebunden werden. Inwieweit die Bürgertestungen an diesen Schulen durch geschultes Personal stattfinden können, wird geklärt.