Wahlen in der Oberstufe

Da die Wahlen in der Oberstufe nocheinmal besonders definiert sind, finden Sie hier einen extra Infobrief:

Relevante Gesetze:

1.) Hessisches Schulgesetz ab §100

2.) Verordnung für die Wahl zu den Elternvertretungen und die Entschädigung der Mitglieder des Landeselternbeirats und der vom Landeselternbeirat gebildeten Ausschüsse , zweiter Abschnitt

3.) Konferenzordnung 

Für den SEB-Vorsitz kann auch ein Jahrgangselternvertreter kandidieren (nicht sein Stellvertreter!), da dieser Mitgleid im SEB ist.