Erlass zur Leistungsbewertung, Versetzung und zur freiwilligen Wiederholung eines Schuljahres

Ein neuer Erlass vom 12.5.21 regelt wichtige Punkte rund um die Themen Leistungsbewertung, Versetzung und freiwilliges Wiederholen eines Schuljahres in diesen außergewöhnlichen Zeiten.

  • Leistungsbewertung insbes. Gleichwertigkeit von Präsenz-, Wechsel- und Distanzunterricht
  • Schriftliche Leistungsnachweise im zweiten Schulhalbjahr 2020/2021 in der Sekundarstufe I
  • Testungen  und Leistungsnachweise
  • Versetzungsentscheidungen am Ende des Schuljahres 2020/2021
  • Freiwillige Wiederholung eines Schuljahres (nach § 75 Abs. 5 HSchG und § 21 VOGSV)

Wichtig für den Antrag auf freiwilliges Wiederholen des Schuljahres ist der
Stichtag 1.6.21 .

Der begründete Antrag auf freiwillige Wiederholung sollte von den Eltern bis zu diesem Tag schriftlich an die jeweilige Schulleitung gestellt werden.
.
………………………………………………………………..
Als Stadtelternbeirat haben wir uns kritisch zu diesem Erlass geäußert.
Unsere Stellungnahme lesen Sie hier:
.

……………………………………………………………….

021-05-12 Erlass 821.100.000-00097 – Leistungsbewertung Versetzung freiwillige Wiederholung-1
.
Elternschreiben 12. Mai 2021
.
Anlage Elternschreiben – Versetzung-

.