Anpassung der Teststrategie (gültig ab 12.2.22)

PCR-Test-Kapazitäten sind knapp. Daher sollen künftig nur noch PCR-Tests an solche Personen durchgeführt werden, “bei denen man bei hoher Inzidenz davon ausgehen kann, dass sie zu positiven Testergebnissen führen”.

Dazu wird die Test-Verordnung, die die Kostenübernahme für die Tests regelt, geändert Die Änderung tritt am 12. Februar 2022 in Kraft. Zusätzlich wird die Teststrategie als Handlungsanweisung für Ärzte und Testzentren sowie als Richtschnur für Patientinnen und Patienten angepasst.

Danach gilt künftig:

  • Der grundsätzliche Anspruch auf einen PCR-Test bleibt bestehen. PCR-Tests wird es künftig aber nur noch nach positivem Antigen- Schnelltest geben. Dies gilt auch für Kinder. Die rote Corona-Warnapp berechtigt NICHT für einen PCR-Test.
  • Bei Diagnose und Auswertung der PCR-Tests werden Risikopatienten, Personen in vulnerablen Bereichen (Pflege, Eingliederungshilfe, häusliche Pflege) und in medizinischen Bereichen (Praxen, Krankenhaus, Pflege, Rettungsdienste) bevorzugt. Auch Sie benötigen zuvor allerdings einen positiven Antigen-Schnelltest.
    Schüler*innen und Lehrer*innen gehören NICHT zur priorisierten Personengruppe.
  • Für das Freitesten, also das vorzeitige Beenden einer Isolierung bzw. Quarantäne, reicht der negative Antigen-Schnelltest eines Testzentrums (=Bürgertest)
  • Die Kosten für einen PCR-Test für Schüler*innen NACH einem positiven Schnelltest in der Schule werden weiterhin übernommen.