Einwilligungserklärung Testen im Schuljahr 2021/22

Gemäß des Schreibens des hessischen Kultusministeriums zum neuen Schuljahr  (https://www.steb-wiesbaden.de/leitfaden-zum-schulbetrieb-im-schuljahr-20212022/) wird die Teilnahme am Präsenzunterricht und anderen regulären schulischen Veranstaltungen in Präsenzform weiterhin nur Schüler*Innen möglich sein, die getestet, geimpft oder genesen sind.

Für die Teilnahme an den schulischen Selbsttest ist seitens der Erziehungsberechtigten eine neue Einwilligungserklärung zu unterzeichnen:

Einwilligungserklärung Schuljahr 2021_2022

Wie der Nachweis einer Doppelimpfung oder der Genesung erfolgen soll, wurde den Schulen bislang NICHT mitgeteilt.

Ob sich eventuell zukünftig auch genesene und doppelt geimpfte Schüler*Innen regelmäßigen Tests unterziehen müssen, geht aus dem Schreiben nicht hervor. Mit neuen Virusvarianten können sich nachweislich auch diese Gruppen infizieren und auch andere Personen anstecken.

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