Fahrtkostenrückerstattung für Schüler*Innen aus Wiesbaden – ‘Hessenticket’ die günstigste Alternative

Hat ein Kind einen längeren Schulweg, mehr als 2 km zur Grundschule oder mehr als 3 km zur weiterführenden Schulen, so kann laut hessischem Schulgesetz § 161 bis zum  Ende der Schulpflicht  ein Antrag auf Rückerstattung der Fahrtkosten gestellt werden. In der Regel handelt es ich um die Erstattung der Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Umgesetzt wird dies durch den Schulträger, d.h. die Stadt.

Die Stadt Wiesbaden übernimmt die notwendigen Beförderungskosten für in Wiesbaden gemeldete Schüler*Innen der allgemeinbildenden Schulen bis zum Ende der Mittelstufe (Sekundarstufe 1), der Grundstufe der Berufsschule sowie das erste Jahr der besonderen Bildungsgänge der Berufsschule oder Berufsfachschule (Erfüllung der Vollzeitschulpflicht) sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Der Antrag auf Übernahme der Schüler*Innenbeförderungskosten ist bei der besuchten Schule abzugeben. Der letzte Termin für die Beantragung der Kostenübernahme mit allen geforderten Nachweisen eines Schuljahres, ist der 31. Dezember des Jahres, in dem das Schuljahr endet (Bsp.: Schuljahr 2020/21 endet am 15.7.21 -> Antrag bis 31.12 21 möglich auch per email).

Es gibt Ausnahmen von der reinen Entfernungsregel vom Schulort, so dass es sich lohnt, die Hinweise genau zu lesen.

Sollte es in der Nähe der Wohnung eine weiterführende Schule mit vergleichbarem Angebot geben, so muss seitens der Antragsteller*In nachgewiesen werden, dass an der näher gelegenen Schule keine Aufnahmekapazitäten bestanden.


Grundsätzlich werden Fahrtkosten bis zur Obergrenze von 365€ pro Jahr erstattet sofern alle Bedingungen erfüllt sind. Dies entspricht genau dem Preis für das sog. Schülerticket Hessen  oder kurz Hessenticket.

Da das Hessenticket nicht nur für die Fahrt zur Schule genutzt werden kann, sondern ein Jahr lang zu Fahrten in ganz Hessen berechtigt, ist dies die ‘attraktivste Variante’ für Wiesbadener Schüler*Innen. Zwar können auch weiterhin alle Einzelfahrten zur Schule nachgewiesen werden, aber dies ist aufwendig, und sofern die Schüler*Innen auch sonst noch den ÖPNV nutzen, ungünstiger.

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Kontakt

TELEFON   0611 31-3615  /  0611 31-3616

E-MAIL-ADRESSE   SCHUELERBEFOERDERUNG@WIESBADEN.DE

WICHTIG:
Erziehungsberechtigte, deren Kinder NICHT in Wiesbaden gemeldet sind, aber eine Wiesbadener Schule besuchen, müssen sich an das Schulamt ihres Heimatkreises/ ihrer Heimatstadt wenden. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Fahrtkosten durch den Wohnort erstattet werden.

rechtliche Grundlagen:
https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/schulorganisation/zuschuesse-und-kostenerstattungen/fahrkostenerstattung

Hinweise zur Beantragung der Fahrtkostenrückerstattung für Schüler*Innen (inkl. Antragsformular, Bedingungen):
https://www.wiesbaden.de/vv/produkte/40/141010100000008746.php

Informationen  für Kostenrückerstattung bei einer entfernt gelegenen weiterführenden Schule:

Fahrtkostenrückerstattung weiterf schule

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Infos zum Hessenticket:
https://www.eswe-verkehr.de/de/schuelertickethessen.html
Für alle Inhaber des Schülerticket Hessen gilt: Sie dürfen in Hessen und Mainz alle Verkehrsmittel nutzen, die dort verkehren.