Regelungen für den Sport- und Schwimmunterricht (Stand 7.3.22)

UPDATE 7.3.22:

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Die Pflicht zum Tragen von medizinischen oder FFP2- Masken im Sportunterricht beim Ausüben von Kontaktsportarten nach Auftreten eines PCR-positiven Falls in einer Klasse / Gruppe entfällt.

Es wird allerdings empfohlen, in solchen Fällen Masken zu tragen.

Schwimmunterricht kann stattfinden.

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Stand 22.2.22:

Für den Sport- und Schwimmunterricht gilt ab Beginn der kommenden Woche:

Bei einem PCR-positiven Corona-Fall in einer Klasse / Gruppe ist für 14 Tage (gezählt ab der ersten positiven Testung, z.B. der schulischen) auch im Sportunterricht bei Kontaktsportarten sowie in den Umkleiden von allen Schülerinnen und Schülern eine medizinische Maske oder FFP2-Maske zu tragen. Auch wenn in Einzelsituationen, z.B. bei Hilfestellungen, die Abstände dauerhaft unterschritten werden, müssen die beteiligten Schülerinnen und Schüler Masken tragen.

Zum Verständnis: Bei dem Begriff “Kontaktsportarten” spielt der Abstand der Schülerinnen und Schüler untereinander (1,5 m) die zentrale Rolle. Ein solcher Abstand ist z.B. beim Badminton-Einzel gegeben, aber nicht beim Volleyball. Letztgenanntes ist also eine Kontaktsportart und nur mit Maske möglich.

Der Schwimmunterricht kann grundsätzlich ohne Maske stattfinden, sofern die Wahrung der Abstände von 1,5 Metern gegeben ist. Wenn die Abstände unterschritten werden, ist Maske zu tragen. In den Umkleiden ist ebenfalls Maske zu tragen.

Die kürzlich vereinbarten Ausnahme-Regelungen bzgl. Leistungsschwimmerinnen und -schwimmern sowie Schülerinnen und Schülern in Vorbereitung auf die sportpraktischen Prüfungen im Schwimmen in der gymnasialen Oberstufe sind unbenommen.

Quelle: Staatliches Schulamt, 18.02.2022