Ganztagsschulen in Wiesbaden

Für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen (Grundschulen und weiterführende Schulen mit Sekundarstufe I) gibt es Ganztagsprofile:

  • Schulen mit Ganztagsangeboten (Profil 1)
  • Schulen mit Ganztagsangeboten (Profil 2)
  • Ganztagsschulen (Profil 3)
  • Pakt für den Ganztag

Die Profile werden im “Qualitätsrahmen für ganztägig arbeitende Schulen” beschrieben, der Bestandteil der aktuellen “Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz” ist.

Richtlinien für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen

Hier im besonderen § 3ff

Gemeinsam ist den Schulen aller drei Profile das Angebot eines warmen Mittagessens und das Vorhandensein altersgerechter Gemeinschafts- und Aufenthaltsräume. Spiel- und Ruhemöglichkeiten sind weitere Voraussetzungen, um in das Ganztagsprogramm des Landes aufgenommen zu werden.

Hess. Schulgesetz: § 15 Betreuungsangebote, Ganztagsangebote, und Ganztagsschulen

(6) Zu Schulen mit Ganztagsangeboten und Ganztagsschulen können auf Antrag der
Schulkonferenz Grundschulen, Schulen der Mittelstufe (Sekundarstufe I) und
Förderschulen, insbesondere mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung,
entwickelt werden. Der Antrag auf Einrichtung einer Ganztagsschule nach Abs. 1 Nr. 3 bedarf der Zustimmung der Gesamtkonferenz. Über die Einrichtung einer Ganztagsschule entscheidet der Schulträger im Rahmen des Förderplanes des Landes nach § 146 mit der Maßgabe, dass die Ganztagsschule keine Grundlage im Schulentwicklungsplan (§ 145) haben muss.
Abweichend von Satz 1 kann der Schulträger zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung auch OHNE ANTRAG der Schulkonferenz Schulen zu Schulen mit Ganztagsangeboten entwickeln. In diesem Fall muss die Schulkonferenz ANGEHÖRT werden. Spricht sich die Schulkonferenz im Rahmen der Anhörung gegen die Entwicklung der
Schule zu einer Schule mit Ganztagsangeboten aus, soll die Schulaufsichtsbehörde nach Möglichkeit auf ein Einvernehmen aller Beteiligten hinwirken.

Schulen mit Ganztagsangeboten im Profil 1

Freiwillig an mindestens drei Wochentagen bis 14.30 Uhr
– Hausaufgabenbetreuung,
– Fördermaßnahmen
– erweiterte Angebote im Wahl- und Freizeitbereich 
Das Angebot kann auf bestimmte Jahrgänge begrenzt werden. 
Nach erfolgter Anmeldung durch die Eltern besteht jedoch die Pflicht zur Teilnahme für den Anmeldungszeitraum.

Schulen mit Ganztagsangeboten im Profil 2

Freiwillig ein verlässliches Angebot an fünf Nachmittagen pro Woche.
Neben dem Pflichtunterricht:
– Förderkurse
– Wahlangebot
– den Unterricht ergänzende und erweiternde AGs und Projekte
– Betreuung von Hausaufgaben und Stillarbeit
– Teilnahme an offenen Sport- und Spielgruppen
Stundenzeiten und der Wechsel von Bildungs- und Freizeitangeboten können schulintern geregelt werden.
Betreuungsmöglichkeiten bestehen in der Regel von 7.30 Uhr bis 16 oder 17 Uhr

Schulen mit Ganztagsangeboten im Profil 3

Nachmittäglichen Pflichtunterricht an fünf Nachmittagen pro Woche, der Unterricht findet in der Regel verlässlich in der Zeit von 7.30 Uhr bis 16 oder 17 Uhr statt. 
Die Teilnahme an den zusätzlichen Angeboten ist für die Schülerinnen und Schüler ganz oder teilweise verpflichtend. 
Sobald Eltern ihre Kinder zu freiwilligen Angeboten angemeldet haben, besteht für diese Kurse und Projekte Anwesenheitspflicht. 
– Förderkurse
– Wahlangebote
– den Unterricht ergänzende und erweiternde Arbeitsgemeinschaften
– Betreuung von Hausaufgaben und Stillarbeit
– die Teilnahme an offenen Sport- und Spielgruppen
Stundenzeiten und der rhythmisierte Wechsel von Bildungs- und Freizeitangeboten werden durch die Schule im Einzelnen geregelt.

Pakt für den Ganztag

Die Teilnahme am Pakt für den Nachmittag ist freiwillig, nach Anmeldung des Kindes verbindlich
Fünf Tagen in der Woche von 7.30 bis 14.30 Uhr oder 17 Uhr und in den Ferien warmes Mittagessen
– Angebot bis 14.30 Uhr durch Lehrkräfte
– Ein weitergehendes Angebot bis 17 Uhr, die Organisation des Mittagessens und einer Ferienbetreuung sind Aufgaben der Landeshauptstadt Wiesbaden.
Dies wird je nach Standort in Kooperation mit den Schulfördervereinen, freien Trägern oder der Betreuenden Grundschule (BGS) umgesetzt.
Teilgebundener PfdG: mindestens eine feste Ganztagsklasse je Jahrgangt (verbindlich bis 14.30 Uhr), wobei der Ausbau dahin schrittweise erfolgt, beginnend mit einem ersten Schuljahr. Damit wird eine Rhythmisierung des Tagesablaufs (Wechsel von Lern-, Entspannungs- und Bewegungsphasen) möglich.
https://www.wiesbaden.de/leben-in-wiesbaden/gesellschaft/kinder/content/pakt-fuer-den-ganztag.php