“Pakt für den Ganztag” (vorher “Pakt für den Nachmittag”)- was hat es damit auf sich?

Nachmittagsangebote- neuester Bericht der Stadt:

In diesem Link bitte die ‘Nachmittagsangebote…’ 2022/23 öffnen

=> zur Zeit sind betreut: 62% der SuS

=> Platzangebot gäbe es IM SCHNITT an den Schulen für: 72% der SuS

=> geschätzt Rechtsanspruch zur Ganztagsbetreuung 2026 (für die 1. Klassen): 90% SOLL, Zusätzlich steigen die prognostizierten Schüler*innenzahlen bis 2025

Aus dem Pakt für den Nachmittag wird der Pakt für den Ganztag

Mit Beschluss vom 7. Dezember 2022 hat der hessische Landtag einer Novellierung des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) zugestimmt. Damit einher geht auch, dass der seitherige Pakt für den Nachmittag durch den Pakt für den Ganztag ersetzt wird (vgl. § 15 Abs. 4 HSchG).

Der „Pakt für den Ganztag“ (PfdG) beruht auf einer Kooperationsvereinbarung über die Einführung von ganztägigen Angeboten für die jüngsten Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr 2015/2016 zunächst mit sechs Pilot-Schulträgern geschlossen wurde. Im „Pakt für den Ganztag“ übernehmen Land und Schulträger erstmals gemeinsam Verantwortung für ein integriertes und passgenaues Bildungs- und Betreuungsangebot. Alle Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen, die dies wünschen, sollen in den „Pakt für den Ganztag“ aufgenommen werden. Im Schuljahr 2022/2023 beteiligen sich bereits nahezu 90% der Schulträger in Hessen mit insgesamt 395 Schulen an der Umsetzung.

Das Ziel der Vereinbarung ist, noch stärker zu mehr Bildungsgerechtigkeit und einer besseren individuellen Förderung für die Schülerinnen und Schüler sowie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie für die Eltern beizutragen.

Teilnehmende Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen verfügen an fünf Tagen in der Woche von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr und auch in den Schulferien über ein verlässliches und freiwilliges Bildungs- und Betreuungsangebot. Je nach Bedarf und orientiert an den vor Ort vorhandenen Strukturen und dem gemeinsam entwickelten Konzept wird im „Pakt für den Ganztag“ ein für die jeweilige Kommune passendes Angebot etabliert, das Ganztag und Betreuung stärker verzahnt.
Eltern können zwischen mindestens zwei zeitlichen Modulen wählen, einem kürzeren bis 14:30 oder 15:00 Uhr und einem längeren bis 17:00 Uhr, auf Wunsch auch mit Ferienbetreuung.

Grundsätzlich ist der „Pakt für den Ganztag“ ein freiwilliges Angebot, nach Anmeldung des Kindes dann verbindlich. Für die Bildungs- und Betreuungsangebote von Schulen im „Pakt für den Ganztag“ gilt – ebenso wie für die Schulen im Profil 1, 2 und 3 des Ganztagsprogramms – der in der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen verankerte Qualitätsrahmen für die Profile ganztägig arbeitender Schulen. Schulen im Pakt für den Ganztag arbeiten nach den Qualitätskriterien des Profils 2.

Mit der Koalitionsvereinbarung aus dem Jahr 2018 erhalten die Schulen auch die Möglichkeit, das Ganztagsangebot bis 14.30 Uhr auf ihren Antrag hin als teilgebundenes Modell auszugestalten. Damit können auch Schulen am PfdG teilnehmen, die für die ganze Schule oder einzelne Klassenzüge ein Angebot über den Vormittag hinaus verpflichtend machen.

Quelle HKM: Pakt für den Ganztag

Stand der Paktschulen in Wiesbaden, 01.08.2023

Quelle: Paktschulen in Hessen

8 von ca. 40 Grundschulen nehmen hier teil.

Evaluierung im Jahr 2020

LEB Hessen: Pakt für den Nachmittag ist keine Ganztagsschule!

Kultusminister Dr. Alexander Lorz wird nicht müde, den Ausbau der Ganztagsschule mit dem Pakt des Nachmittags zu betonen. Der Landeselternbeirat sieht die Vermischung der Begriffe sehr kritisch.

Beim Pakt für den Nachmittag steht die Betreuung der Kinder im Vordergrund. Den Eltern wird die freiwillige Möglichkeit einräumt, ihre Kinder an der Schule bis nachmittags 17 Uhr i.d.R. kostenpflichtig betreuen zu lassen.

Der Landeselternbeirat fordert dagegen  den Ausbau echter Ganztagsschulen. Es ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass die Herkunft der Eltern in erschreckend hohem Maße den Bildungserfolg der Kinder bestimmt. Echte Ganztagsschulen sind aus Sicht des Landeselternbeirats elementar zur Ermöglichung von Teilhabe und Chancengleichheit aller Schülerinnen und Schüler nach ihrem individuellen Leistungsvermögen. Die gebundenen Ganztagsschulen sind aber nicht nur eine Chance für sozial benachteiligte Kinder, sondern erlauben moderne und kindgerechte Beschulung, weil sich die Lernzeit nicht auf wenige Stunden am Vormittag konzentriert, sondern entzerrt wird.

Der Pakt für den Nachmittag ist sicher ein zusätzliches Betreuungsangebot, aber eben nicht mehr. Er ist keine Ganztagsschule!

Der Pakt kann daher allenfalls als Übergangslösung auf dem Weg zu einer echten Ganztagsschule akzeptiert werden.

Letztendlich kritisiert der Landeselternbeirat, dass der Pakt für den Nachmittag zu Lasten der Grundschulen und der gymnasialen Oberstufen geht. Die für den Pakt benötigten Lehrkräfte werden von dort abgezogen.

Der Landeselternbeirat fordert die Landesregierung auf, für den Pakt des Nachmittags keine weiteren Stellen oder finanziellen Mittel aus den Schulen zu kürzen oder umzulenken, sondern in den Ausbau echter Ganztagsschulen und verlässlicher Qualitätsstandards, wie Schulsozialarbeit, multiprofessionelle Teams, Umsetzung der Inklusion etc. zu investieren.  Bildung muss von der Herkunft unabhängig sein und allen Kindern Chancengleichheit und Teilhabe ermöglichen. Die echte Ganztagsschule ist dabei ein wichtiger Schritt. Der Pakt des Nachmittags bestenfalls eine Zwischenlösung.

Wir fordern außerdem die Landesregierung auf, den Pakt des Nachmittags  nicht unter dem „Label Ganztagsschule“ zu präsentieren, denn das verfälscht die Wahrnehmung und hemmt den Ausbau echter Ganztagsschulen.

Stellungnahme – Pakt des Nachmittags (.PDF)