Gesundheitsamt – Vorgehen bei Covid 19 – (Verdachts-)fällen

Handreichung Flussschema Covid-19-1

Stand 8/2020

Reihentestungen werden eingestellt
(Wiesbaden aktuell, 02.09.20)

“WIESBADEN (red). Im ganzen Stadtgebiet Wiesbadens sind Schulen von Sars-CoV-2-Infektionen betroffen. Das Gesundheitsamt hat einige Klassen unter Quarantäne gestellt. Reihentestungen, die auf Veranlassung des Gesundheitsamtes vergangene Woche durchgeführt wurden, würden eingestellt. Sie hätten bestätigt, dass sich nur in Ausnahmefällen weitere Personen infiziert hätten, meldet die Stadtverwaltung.

“Die Hygienekonzepte und die Umsetzung in den Wiesbadener Schulen scheinen derzeit ausreichenden Schutz vor Ansteckung zu gewährleisten“, sagt Dr. Kaschlin Butt, die Leiterin des Wiesbadener Gesundheitsamts. Das Vorgehen bei Verdachtsfällen in Klassen und bei bestätigten positiven Fällen gebe aber scheinbar immer noch viel Anlass zur Sorge. „Wir erhalten sehr viele Anrufe besorgter Eltern und Klassenleitungen, die verunsichert sind.“

Zunächst werde differenziert zwischen Verdachtsfällen und bestätigt positiv getesteten Schülern und Lehrkräften. Verdachtsfälle hätten für die Klassen und Schulen erst einmal keine Auswirkungen. Das betroffene Kind werde, wie bei anderen Erkrankungen auch, aus der Schule genommen, suche einen Arzt auf und lasse sich auf das Sars-CoV-2-Virus testen. Ist das Ergebnis negativ, kann das Kind, sobald es sich gesund fühlt, wieder den Unterricht besuchen. „Bis das Ergebnis vorliegt und eine etwaige Infektionsmöglichkeit mit dem Sars-CoV-2 Virus abgeklärt ist, bitten wir alle Eltern darum, Ruhe zu bewahren“, betont Butt.

 “Nur bei Bestätigung einer Infektion oder bei stark begründetem Verdacht einer Infektion veranlasst das Gesundheitsamt weitere Maßnahmen“, erklärt die Leiterin des Gesundheitsamts. Dafür nähmen die Mitarbeitenden der für den Wohnort der Betreffenden zuständigen Gesundheitsämter direkt Kontakt mit den Familien auf. Die Schulleitung werde von den Eltern oder dem Gesundheitsamt informiert.

Fragen sind bei individuellen Anrufen zu klären
Alle, die in dem vom Gesundheitsamt festgelegten Zeitraum ungeschützten Kontakt hatten, gelten als Kontaktpersonen. In dem Fall werden die Eltern von der Schulleitung informiert und die Kinder von den Eltern abgeholt. Das Gesundheitsamt erhält eine vollständige Kontaktliste der Klasse und weiterer Kontaktpersonen. „Auch da bitten wir darum, Ruhe zu bewahren und nicht in Sorge Kinderärzte, Teststellen und das Gesundheitsamt anzurufen“, appelliert Butt. Das Quarantänemanagement des Gesundheitsamts nehme mit allen Eltern individuell Kontakt auf. „Seien Sie bitte nicht beunruhigt, wenn es eine Weile dauert.“ Bei Schülerinnen und Schülern, die in einem Nachbarkreis wohnen, sind die dortigen Gesundheitsämter zuständig.

Die Quarantänezeit der Kontaktpersonen sowie des betreuenden Personals betrage 14 Tage, unabhängig davon, ob ein negatives Testergebnis vorliege oder nicht. Damit arbeite das Gesundheitsamt strikt nach den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts. Lediglich die Familie des infizierten Kindes muss ebenfalls in 14-tätige Quarantäne.”

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