Hessen will Maskenpflicht und Zugangsregeln bis 2. April verlängern – keine Änderungen für Schulen

Auch Hessen plant bis zum 2. April mit einer Übergangsphase: Wie die Staatskanzlei am Dienstagnachmittag mitteilte, sollen die bestehenden Corona-Maßnahmen zunächst knapp zwei weitere Wochen, also bis zum 2. April, gelten. Darunter fallen die Maskenpflicht, die Abstands- und Hygieneregeln sowie die gültigen Zugangsbeschränkungen (3G, 2G, 2G-Plus).

An den Schulen bleiben die bisherige Testpflicht und die Maskenregelungen vorerst bestehen.

Gelockert werden soll dennoch in einigen Bereichen ab dem 20. März: Die bisherigen Kontaktregeln für Ungeimpfte gelten dann nicht länger, die Kapazitätsbeschränkungen für Veranstaltungen und in Clubs entfallen und Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen müssen nicht mehr extra infektionsrechtlich genehmigt werden. Auch die Kontaktdatenerfassung entfällt in vielen Bereichen.

 Quelle: Hessenschau online, 15.03.2022