Schul- und Unterrichtsbetrieb ab dem 17. Mai 2021 in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 100, 12.05.21

Elternschreiben 12. Mai 2021- Inzidenz unter 100
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Wie angekündigt, hat das Kabinett neue Regelungen für die Beschulung bei einer Inzidenz unter 100 verabschiedet. Die  Regelung gilt ab 17.05.2021.
Die  erleichternden Regelungen gelten dann am nächsten Tag,

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Stufe 1: Inzidenz unter 100 an 5 aufeinander folgenden Werktagen

  • Jahrgangsstufen 1-6, Vorklassen und Vorlaufkurse werden im Präsenzunterricht beschult.
  • Jahrgangsstufe 7 und aufsteigend und die beruflichen Vollzeitschulformen werden weiterhin im Wechsel unterrichtet.
  • Abschlussklassen kehren in den Präsenzunterricht zurück.
  • In der Berufsschule (duales System) findet Präsenzunterricht in Kombination mit phasenweisem Distanzunterricht statt.
  • Es besteht nach wie vor eine Testpflicht zweimal pro Woche und eine Pflicht zum Tragen eines MNS, medizinische Maske empfohlen. Es gelten die Hygienevorschriften des eingeschränkten Regelbetriebs.

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Stufe 2: An weiteren 14 Tagen besteht eine Inzidenz unter 100 oder an 5 Tagen eine Inzidenz unter 50

  • Auch die Jahrgangsstufen  7 und höher kehren in den täglichen Präsenzunterricht zurück. Das heißt, alle Jahrgangsstufen von 1 bis 13 befinden sich wieder im Präsenzunterricht.
  • Es besteht nach wie vor eine Testpflicht zweimal pro Woche und eine Pflicht zum Tragen eines MNS, medizinische Maske empfohlen. Es gelten die Hygienevorschriften des eingeschränkten Regelbetriebs.

Welche Hygienemaßnahmen im eingeschränkten Regelbetrieb gelten:
Microsoft Word – Hygieneplan_7.0. Anlage 1.docx (hessen.de)

WICHTIG:
Es gelten die Inzidenzen, die das RKI ausweist.
Für den Übergang von einer in eine andere Stufe gelten die Veröffentlichungen des Hessisches Ministeriums für Soziales und Integration: Wo gelten welche Bundes- und Landesregeln? | Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (hessen.de)

Übersicht über die Maßnahmen in den verschiedenen Stufen:
Corona Regelungen 13052021