Anschaffung von Luftfiltergeräten für Klassenräume

Der Wiesbadener Schulträger hält sich weiterhin an die Empfehlungen des Umweltbundesamtes aus dem letzten Jahr, die da lauten: “Nichts reduziert die Ansteckungsgefahr und fördert gleichzeitig die Qualität der Raumluft so sehr, wie das regelmäßige Lüften.”
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Gleiches gilt für das hessische Kultusministerium, das auf einen offenen Brief des StEB antwortete: “.. kommen zu dem Ergebnis, dem Lüften den Vorzug gegenüber der Verwendung von mobilen Luftreinigungsgeräten zu geben. ..”
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Laut den Empfehlungen vieler wissenschaftlicher Expert*innen machen mobile Luftfiltergeräte in Klassenräumen durchaus Sinn, da sie die Aerosolbelastung in Innenräumen nachweislich reduzieren.
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Daher machen sich viele Schulen nun nach und nach mit Spenden und Eigenmitteln alleine auf den Weg.  Empfehlungen der Stadt gibt es aus o.g. Gründen nicht.

Wenn auch Ihre Schule darüber nachdenkt, Luftfiltergeräte anzuschaffen, sollten Sie folgendes bedenken::

  • Die Schulleitung stellt eine Anfrage an das städtische Schulamt.
  • Die Geräte müssen inventarisiert werden.
  • In Einzelfällen kann es notwendig sein , die elektrische Versorgung des jeweiligen Klassenraums zu prüfen
  • Der Schulträger wird die notwendige Wartung und den Filtertausch weder übernehmen noch finanzieren
  • Die Geräte werden nach Inventarisierung in die bestehende Gebäudeversicherungen mit aufgenommen
  • Vorteile aus dem Aufstellen von selbst finanzierten Filtergeräten hinsichtlich des Präsenzunterrichtes gibt es nicht.
  • Beachten Sie bitte unbedingt die Leistungsfähigkeit, die Wartungs- und Folgekosten und den Geräuschpegel. 
Ggfs. können wir Sie gerne beratend unterstützen.
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