Klassenfahrten ins Ausland ab dem 2. Halbjahr 21/22 wieder erlaubt (Stand 4.11.21)

Dem Elternbrief des HKM vom 4.11.21 HKMs ist zu entnehmen:

  • Ab dem 2. Schulhalbjahr auch ins Ausland wieder erlaubt
  • keine Übernahme von Stornokosten durch das Land
  • keine Übernahme von Kosten aufgrund von Vorgaben im Zielgebiet (z. B. tägliche Testungen)
  • Empfehlung zum Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (insbesondere bei Abbruch der Schulfahrt aufgrund einer positiven Testung)
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    2021_11_04_Elternschreiben