Ministerschreiben vom 11.2.2021: Welche Regelungen gelten ab dem 22.2.2021 in den Schulen?

  • Wechselunterricht für Jahrgangsstufen 1-6. Die genaue Ausgestaltung trifft die Schule.
    WICHTIG: Ab 22.2.21 besteht wieder Präsenzpflicht. Eine Befreiung vom Präsenzunterricht kann in Ausnahmefällen auf der Grundlage eines ärztlichen Attests erfolgen. Die betroffenen Schüler*innen erhalten Distanzunterricht.

  • Notbetreuung für Schüler*innen der Klassen 1 bis 6  wird weiterhin angeboten,

wenn beide Eltern arbeiten oder studieren (Bescheinigung des Arbeitgebers nötig)

für Alleinerziehende, die arbeiten oder studieren

im Rahmen der vom Jugendamt angeordneten Sicherstellung des  Kindeswohls

bei Anspruch auf sonderpädagogische Förderung, die eine besondere  Betreuung  erfordert

in besonderen Härtefällen

Muster Arbeitgeberbescheinigung

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