Regelung betreffend geplante Klassenfahrten im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2020/21Isabel Buchberger4. Dezember 2020Corona Für das zweite Halbjahr des Schuljahres 2020/21 gelten folgende Regelungen: 2020-12-03 Stornokostenerlass_ab Feb 2021_final Vorheriger Beitrag Zweite Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 26.11.2020 Nächster Beitrag Digitalisierung gescheitert
Aufhebung der verbliebenen Regelungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie ab 8.4.23 31. März 2023
Hilferufe aus den Klassenzimmern! Psychosoziale Pandemie verhindern – JETZT! (Pressemitteilung des LEB) 16. Dezember 2022