Regelung betreffend geplante Klassenfahrten im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2020/21Isabel Buchberger4. Dezember 2020Corona Für das zweite Halbjahr des Schuljahres 2020/21 gelten folgende Regelungen: 2020-12-03 Stornokostenerlass_ab Feb 2021_final Vorheriger Beitrag Zweite Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 26.11.2020 Nächster Beitrag Digitalisierung gescheitert