2G-Regelung kann kommen / Warnstufen

Das Corona-Kabinett hat zudem beschlossen, in bestimmten Bereichen Unternehmern die Einführung der sogenannten 2G-Regel zu ermöglichen. Friseure und Gastronomen etwa sollen dann die Möglichkeit haben, nur noch Geimpfte und Genesene zu bedienen. In den entsprechenden Läden und Lokalen müssten dann auch keine Abstandsregeln und keine Masken mehr getragen werden.

Von der Regelung explizit ausgenommen bleiben Kinder. Unter 6-Jährige bräuchten keinerlei Nachweis, bei Kindern zwischen sechs und 12 Jahren reiche das Schul-Testheft. In öffentlichen Gebäuden und Ämtern soll weiterhin die 3G-Regelung gelten. Zutritt erhalten also auch weiterhin ungeimpfte Personen, sofern sie einen negativen Test nachweisen können.

Warnstufen:

Das hessische Corona-Kabinett hat einen Systemwechsel bei der Beurteilung der Corona-Lage beschlossen. Künftig sollen sich Maßnahmen und eventuelle Einschränkungen nicht mehr an der 7-Tage-Inzidenz orientieren, sondern an der Hospitalisierungsrate und der Zahl der belegten Intensivbetten. Dies teilte Ministerpräsident Volker Bouffier am Dienstagnachmittag bei einer Pressekonferenz in Wiesbaden mit.

Laut Bouffier soll es künftig zwei Warnstufen geben. Die erste Stufe beginnt bei einem landesweiten Hospitalisierungswert über acht – also wenn innerhalb von sieben Tagen pro 100.000 Einwohner acht Patienten wegen Covid-19 auf eine Normalstation kommen. Das entspreche landesweit etwa 500 Patienten, sagte Bouffier. Gleichzeitig darf die Zahl der Intensivpatienten nicht über 200 liegen. Die zweite Stufe beginnt ab einen Hospitalisierungswert von 15 oder einer Zahl an Intensivpatienten über 400.

Quelle: Hessenschau 14.9.21