Anpassung der Elternbeiträge in Stufen für Mittagessen in allen Betreuungsangeboten

„Die Elternbeiträge sind in allen Betreuungsformen nicht kostendeckend.

Die Differenz zwischen den eingenommenen Elternbeiträgen und den tatsächlichen Kosten werden aktuell durch das Amt für Soziale Arbeit subventioniert.

Aus diesem Grund soll der Verpflegungsbeitrag in den Kitas bzw. die Elternbeiträge in den
Angeboten nach dem Hess. Schulgesetz, dem Pakt für den Nachmittag, den BGSen und den
verpflichtenden Ganztagsprofilen 3

  • an Grundschulen von 70 € mtl. zum 01.01.2024 auf 85 € mtl.
  • und in den Ganztagsprofilen 1 und 2 in allen Schulformen sowie dem Ganztagsprofil 3 an Förderschulen und weiterführenden Schulen auf 4,25 € pro Mittagessen erhöht und festgesetzt werden „

Auszug aus dem Beschluss 0569 vom 20.12.23, Vorlagen-Nr. 23-V-51-0021

Quelle: piwi, Anpassung der Elternbeiträge in Stufen für Mittagessen in allen Betreuungsangeboten zum 01.08.2023, 01.08.2024 und 01.08.2025
Änderung der Kindertagesstättensatzung, Beschluss einer Kindertagespflegesatzung

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