Aufhebung der Hotspot-Regelung in Wiesbaden, neue Corona-Schutzverordnung gültig ab 7.2.22

Die folgenden Regeln gelten ab dem 7. Februar bis zum 6. März 2022:

  • Für öffentliche Veranstaltungen, zum Beispiel Kultur- und Sportveranstaltungen, gilt inzidenzunabhängig:

    • Im Freien:

      • max. 10.000 Teilnehmer/Zuschauer

      • ab dem 250. Platz max. 50 Prozent Auslastung

      • 2G über 10 Teilnehmer/Zuschauer

      • 2G Plus über 250 Teilnehmer/Zuschauer

    • In Innenräumen:

      • max. 4.000 Teilnehmer/Zuschauer

      • ab dem 250. Platz max. 30 Prozent Auslastung

      • 2GPlus über 10 Teilnehmer/Zuschauer

  • Die 2G-Regel im Einzelhandel wird aufgehoben. Stattdessen gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske für alle Personen über 15 Jahren im gesamten Einzelhandel, also auch im Supermarkt, in der Drogerie u.ä.

  • Für Kinder und Jugendliche gilt wie bisher: Kinder unter sechs Jahren haben keine Maskenpflicht; bis einschließlich 15 Jahre ist die medizinische Maske vorgeschrieben; ab 16 Jahre ist die FFP2-Maske verpflichtend.

  • Die inzidenzabhängigen Hotspot-Regeln werden aufgehoben. Stattdessen gilt landesweit inzidenzunabhängig die Festlegung von 2GPlus in Innenräumen

    • bei allen Veranstaltungen und Kulturangeboten ab 10 Personen (s.o.)

    • in Freizeiteinrichtungen

    • in Schlössern, Museen, Galerien und Gedenkstätten

    • in gedeckten Sportstätten

    • bei touristischen Übernachtungen und der Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen in Übernachtungsbetrieben

  • Hospitalisierungsrate ab 9 oder 400 Intensivbetten belegt: Weitere Schritte folgen

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